Hallo zusammen!
Also ich habe ein Problem bei einer Festsetzung. Habe das auch schon mit anderen Refa´s besprochen, aber keiner kann mir helfen. Nun versuche ich es hier mal, in der Hoffnung, dass mir einer helfen kann.
Die Situation stellt sich wie folgt:
Wir beantragen in der Klage folgendes:
Wir beantragen für 2 Kläger gegen 2 Beklagte die Räumung und Herausgabe einer Wohnung.
Gegen den Beklagten zu 1. beantragen wir weiter die Zahlung von außergerichtlicher RA-Kosten in Höhe von 600 €.
Gegen den Beklagten zu 2. beantragen wir weiter dir Zahlung von außergerichtlicher RA-Kosten in Höhe von 300 €.
Das Landgericht urteilt im schriftlichen Verfahren durch Teilversäumnis- und Schlußurteil wie folgt:
Die Beklagten werden als Gesamtgläubiger verurteilt Wohnung zu räumen und herauszugeben.
Beklagte zu 1. wir antragsgemäß auf Zahlung von 600 € verurteilt.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten. Etc.
Wie lasse ich das jetzt beim LG festsetzen?
Mache ich einen oder zwei KFA´s?
Ich brauche ganz dringend Hilfe, denn ich weiß nicht mehr weiter.
Habe schon sämtliche Lektüren dazu durchgelesen und bin immer noch keinen Schritt weiter.
Habe hier leider auch noch nichts vergleichbares gefunden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Probleme bei Festsetzung! Vielleicht kann mir einer helfen!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 13.07.2007, 13:19
- Software: LawFirm
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Warum dann Quote?Die Beklagten tragen die Kosten. Etc.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 434
- Registriert: 10.11.2008, 17:22
- Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm
Ich würde auch einen machen an LG. Fertig. Den Rest macht Rechtspfleger.
Nur mal so aus Interesse, warum war Verfahren bei LG? Weil Räumung Wohnung etc. wäre ja eigentlich ausschließlicher Gerichtsstand AG. War das gewerblich (obwohl du Wohnung schreibst)?
Nur mal so aus Interesse, warum war Verfahren bei LG? Weil Räumung Wohnung etc. wäre ja eigentlich ausschließlicher Gerichtsstand AG. War das gewerblich (obwohl du Wohnung schreibst)?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 13.07.2007, 13:19
- Software: LawFirm
Das kann ich nicht sagen, warum das beim LG war! Müsste eigentlich AG sein. Vielleicht war mein Chef der Meinung, weil der Streitwert über 5.000 € liegt?!?!
Ich habe erst vor kurzem da angefangen und die Sache läuft schon länger. Kann ich nichts zu sagen. Sry.
Aber was für Gebühren würdet ihr ansetzen?
Ich bin total ratlos. Hatte so einen Fall bisher noch nicht.
Vielen Dank.
Ich habe erst vor kurzem da angefangen und die Sache läuft schon länger. Kann ich nichts zu sagen. Sry.
Aber was für Gebühren würdet ihr ansetzen?
Ich bin total ratlos. Hatte so einen Fall bisher noch nicht.
Vielen Dank.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
wie kommt es zu den außergerichtlichen RA-Kosten ? Frage nur weil das so ein glatter Betrag ist.
Also ich würde ansetzen
VG
abzüglich betr. Bekl. zu 1 anzurechnende vorgerichtliche Gebühren
+ Erhöhungsgebühr (hast ja geschrieben, dass Ihr 2 Mandanten vertreten habt)
+ Terminsgebühr (hat das Gericht unterschiedlichen Streitwerte bezüglich Teilversäumnis- und Schlußurteil festgesetzt ?, bin gerade am überlegen, ob Du dann nämlich betr. Teilversäumnis die 1/2 Gebühr und über den Rest dann die volle TG unter Berücksichtigung, dass nicht mehr als 1,3 aus ganzem Streitwert)
Auslagen etc.
Bin mir aber nicht ganz sicher.
Also ich würde ansetzen
VG
abzüglich betr. Bekl. zu 1 anzurechnende vorgerichtliche Gebühren
+ Erhöhungsgebühr (hast ja geschrieben, dass Ihr 2 Mandanten vertreten habt)
+ Terminsgebühr (hat das Gericht unterschiedlichen Streitwerte bezüglich Teilversäumnis- und Schlußurteil festgesetzt ?, bin gerade am überlegen, ob Du dann nämlich betr. Teilversäumnis die 1/2 Gebühr und über den Rest dann die volle TG unter Berücksichtigung, dass nicht mehr als 1,3 aus ganzem Streitwert)
Auslagen etc.
Bin mir aber nicht ganz sicher.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Lasse erst mal (wie üblich) den SW festsetzen. Ggf. wird der schon schon gesplittet.
Ansonsten kümmerst Du Dich überhaiupt nicht um die Beklagtenseite und wer was zu erstatten hat. Das ist Sache des Gerichts. Ihr seid auf Klägerseite und macht deren Kosten incl. Erhöhung geltend wie üblich: In pp. melden wir zum Zwecke der Kostenfestsetzung die nachfolgenden Kosten an nebst Verzinsung... blablabla. Dabei brauchst Du die Beklagtenseite gar nicht erwähnen. Die hat eh nur zu zahlen. Wie, sagt das Gericht. Mich wundert nur, das keine Kostenquote existiert. Immerhin ist ein Teil der Klage erfolglos geblieben. Gucke mal am Ende der Urteilsbegründung, ob sich dort etwas zu den Kosten ergibt.
Ansonsten kümmerst Du Dich überhaiupt nicht um die Beklagtenseite und wer was zu erstatten hat. Das ist Sache des Gerichts. Ihr seid auf Klägerseite und macht deren Kosten incl. Erhöhung geltend wie üblich: In pp. melden wir zum Zwecke der Kostenfestsetzung die nachfolgenden Kosten an nebst Verzinsung... blablabla. Dabei brauchst Du die Beklagtenseite gar nicht erwähnen. Die hat eh nur zu zahlen. Wie, sagt das Gericht. Mich wundert nur, das keine Kostenquote existiert. Immerhin ist ein Teil der Klage erfolglos geblieben. Gucke mal am Ende der Urteilsbegründung, ob sich dort etwas zu den Kosten ergibt.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 13.07.2007, 13:19
- Software: LawFirm
Der Streitwert ist um Urteil aus 6240 € festgesetzt (wie schon oben erwähnt).
Kostenentscheigung gem. § 92 Abs. 2 ZPO
RA-Kosten sind frei erfunden.
Kostenentscheigung gem. § 92 Abs. 2 ZPO
RA-Kosten sind frei erfunden.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Dann ist die Sache doch einfach: Eigene Kosten zusammenstellen, den KFA nach § 104 ZPO einreichen und den Rest macht das Gericht. Also ein ganz gewöhnliches Festsetzungsverfahren.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<