hallo ihr lieben,
ich hätte da folgendes problem: wir haben gegen einen beschluss, wonach dna-probe entnommen werden soll, beschwerde eingelegt. dieser wurde mit beschluss abgeholfen und kosten der staatskasse auferlegt.
nun ist meine frage, ob es tatsächlich für das beschwerdeverfahren extra gebühren gibt oder ob die nicht doch mit den gebühren des verteidigers abgegolten sind. sollten tatsächlich welche entstanden sein, nach welcher Nr. VV RVG???
vielen lieben dank schonmal im voraus. leni
Kosten Beschwerde im Strafverfahren
- Adora Belle
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Das ist ein besonderes Verfahren, das mit dem ursprünglichen Strafverfahren nichts mehr zu tun hat. Wenn Ihr im eigentlichen Antragsverfahren bis zum Beschluß tätig wart, gibt es dafür eine Gebühr nach Ziff. 4302 Nr. 3. Für die Beschwerde (hier ausnahmsweise eine besondere Angelegenheit, Vorbemerkung 4 Abs. 3 S. 2) gibts die gleiche Gebühr noch einmal.
Bzw. wenn Ihr nur ab Beschwerde tätig wart, eben dafür einmal die Ziff. 4302.
Bzw. wenn Ihr nur ab Beschwerde tätig wart, eben dafür einmal die Ziff. 4302.