Kosten Beschwerde im Strafverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
leni
Forenfachkraft
Beiträge: 233
Registriert: 31.01.2007, 14:43
Wohnort: Rostock

#1

08.07.2009, 09:08

hallo ihr lieben,

ich hätte da folgendes problem: wir haben gegen einen beschluss, wonach dna-probe entnommen werden soll, beschwerde eingelegt. dieser wurde mit beschluss abgeholfen und kosten der staatskasse auferlegt.

nun ist meine frage, ob es tatsächlich für das beschwerdeverfahren extra gebühren gibt oder ob die nicht doch mit den gebühren des verteidigers abgegolten sind. sollten tatsächlich welche entstanden sein, nach welcher Nr. VV RVG???

vielen lieben dank schonmal im voraus. leni
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14428
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

08.07.2009, 10:04

Das ist ein besonderes Verfahren, das mit dem ursprünglichen Strafverfahren nichts mehr zu tun hat. Wenn Ihr im eigentlichen Antragsverfahren bis zum Beschluß tätig wart, gibt es dafür eine Gebühr nach Ziff. 4302 Nr. 3. Für die Beschwerde (hier ausnahmsweise eine besondere Angelegenheit, Vorbemerkung 4 Abs. 3 S. 2) gibts die gleiche Gebühr noch einmal.

Bzw. wenn Ihr nur ab Beschwerde tätig wart, eben dafür einmal die Ziff. 4302.
Benutzeravatar
leni
Forenfachkraft
Beiträge: 233
Registriert: 31.01.2007, 14:43
Wohnort: Rostock

#3

08.07.2009, 10:18

vielen lieben dank
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
Antworten