Streitwertänderung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
punkbaby666
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#1

19.01.2009, 07:50

Hallo,

habe ein kleines problem...bzw. steh ein bisschen auf dem Schlauch...

Und zwar habe ich eine Angelegenheit, welche ich nunmehr abrechnen muss.

Wir waren erst außergerichtlich tätig danach ist die angelegenheit ins gerichtliche Verfahren (erst 2008) übergegangen.

Unsere beauftragung fand im Dezember 2004 statt.

Nun bekomme ich den Beschluss mit den Wortlaut

"der Gebührenstreitwert beträgt zunächst 371,08 EUR und ab dem 30.04.2007 642,16 EUR. "

Wie muss ich die angelegenheit abrechnen??? :? :?

lg und danke für eure hilfe
punkbaby666
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#2

19.01.2009, 07:56

sorry... muss richtig heißen "... ab dem 30.04.2007.."
Jara
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#3

19.01.2009, 08:28

Guten Morgen,

ohne die Akte zu kennen ist das schwierig zu sagen!
Bist du noch in der Ausbildung?
Kannst du niemanden in der kanzlei fragen?

Konkret müsstest du halt nachschauen was in der Akte vor dem 30.04. passiert ist und was danache...
punkbaby666
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#4

19.01.2009, 08:35

danke für deine Antwort.

ja in der Kanzlei ist es zurzeit nur stressig und bei jeder kleinen frage sind alle gleich gereizt, deswegen wollte ich es mal auf diesem weg probieren.

ja bin noch in der ausbildung...

also vor dem 30.04.2007 haben wir nur Korrespondenz mit der gegenseite geführt. Hat sich alles sehr gezogen.

erst ab 2008 wurde uns die klage zugestellt.

Es entstand somit eine Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und in der mündl. Verhandlung dann eine Einigungsgebühr.

Jedoch alles erst ab 2008... :(
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Nayra
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#5

19.01.2009, 12:26

Also war die Angelegenheit am 30.04.07 noch vorgerichtlich und 2008 ist Klage eingereicht worden?


Also ich würde dann alles nach einem Gegenstandswert von 642,16 EUR abrechnen.

Es wurde ja auch nach dem höheren Streitwert außergerichtlich noch korrespondiert und für die gerichtlichen Gebühren ist der ja sowieso anzusetzen!
[size=75][color=#FF00FF][b]Die Menschen scheinen die Sprache
nicht empfangen zu haben,
um die Gedanken zu verbergen,
sondern um zu verbergen,
dass sie keine Gedanken haben.[/b][/color][/size]

[img]http://www.hellokittyfan.info/hello-kitty/hello-kitty-1.jpg[/img]
gkutes

#6

19.01.2009, 12:56

da kann doch was nicht stimmen! das gericht setzt doch keinen streitwert VOR rechtshängigkeit eines Rechtstreites fest. das geht doch gar nicht...
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immer
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#7

19.01.2009, 13:11

Vielleicht ist es ein Tippfehler im Beschluss und muss richtigerweise "2008" heißen? Was ist denn am 30.4.2007/2008 passiert? Klageerweiterung / Vergleich / sonstwas?
AC/D Schuhe aus!
Dolphin1201
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#8

17.06.2009, 17:51

Hey...hab auch ein Problem bei der Abrechnung...weiß nicht genau, nach welchem Streitwert ich abrechnen soll...

Die Angelegenheit läuft immer noch außergerichtlich. wir haben ein Anspruchsschreiben über einen Wert von ca. 500.000,00 EUR gefertigt, was die GS auch bekommen hat.
nach dem eine Vergleichweise Einigung versucht wurde, was bis dato noch nicht geklappt hat, neu beziffert, mit einem Wert von ca. 200.000,00 EUR.
nunmehr hat Mandantin, Mandat entzogen und ich muss jetzt abrechnen.

Kann ich weiterhin den hohen Streitwert nehmen?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Wünsche allen einen schönen Feierabend...
tiko73

#9

17.06.2009, 19:30

Ich würde hier die GG aus den 500.000,00 € abrechnen. Immerhin seid ihr für diesen Betrag tätig geworden. Haben wir jedenfalls in solchen Fällen schon gemacht :-)
Dolphin1201
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#10

18.06.2009, 08:10

haben wir jetzt auch so vor...aber danke...
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