welcher Streitwert? (Klageerweiterung)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Loremi
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#1

04.06.2009, 14:58

Hallo,

welchen Streitwert würdet ihr in diesem Fall nehmen?

Streitwertbeschluss: Der SW wird bis zur Klageerweiterung im Termin (31.03.09)auf 60.954 € , ab Klageerweiterung auf 713.354 € festgesetzt.

Vor dem Termin: Klage mit vorl. SW über 250.000 €.
Direkt in der mündl. Verhandlung wurden die Klageanträge erweitert.

Welchen SW nehme ich für die VG u. TG?
marmus
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#2

04.06.2009, 15:11

hallo loremi,

ich denk den höheren. sowohl für VG als auch TG. das verfahren wude letztendlich nach SW-beschluss über 713.354€ geführt und da die klageanträge direkt im termin erweitert wurden, würde ich da auch den höhren sw ansetzen, ist ja drüber verhandelt worden. und der vorläufige sw aus der klage ist durch den sw-beschluss aufgehoben ...

aber keine gewähr, bin noch "frischling" ... :)
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zenzi75
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#3

04.06.2009, 16:24

ich denk den höheren. sowohl für VG als auch TG
:zustimm marmus
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JaegerK
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#4

05.06.2009, 09:40

:dafuer du kannst den SW aus Beschluss nehmen.
Loremi
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#5

05.06.2009, 14:04

ja, danke. habe inzwischen nachgelesen und bin auch zu dem Schluss gekommen, dass es auch bei der TG der höhere SW sein muss.. warum schreiben die das überhaupt so kompliziert hin, weiß das jemand? ist das evtl. für die GK-Abrechnung für den Rechtspfleger von Bedeutung..?
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jojo
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#6

05.06.2009, 14:13

Kommt immer drauf an, wann was war, welcher Anwalt usw.

Also ich brauchs auch immer kompliziert..je mehr, desto besser
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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