Beratungshilfe SozialRecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lara29
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#1

07.05.2009, 11:30

Wir haben für unsere Mandantin Beratungshilfe abgerechnet. Dies betrifft 5 Bescheide mit 5 unterschiedlichen Zeiträumen. Das Gericht hat nunmehr die 5 Sachen mit Beschluss zu einer Angelegenheit zusammengefasst. Dies wollen wir nicht so hinnehmen. Ich weiß, dass es bereits eine Entscheidung gibt, dass dies nicht als eine Angelegenheit genommen werden darf. Kann diese aber momentan nicht finden. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Gibt es vielleicht bereits mehrere Entscheidungen hierzu?

Danke vorab.
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