Hallo ihr!
Bin neu hier und daher erst einmal ein herzliches Hallo an Alle
Ich hab auch eine Frage bzgl. diesem (leidigen) Thema. Tut mir leid wenn die Frage vllt. schonmal woanders beantwortet wurde, aber ich hab - auf Anhieb - mit der Suchfunktion keine klare Antwort auf die Frage gefunden.
Ich hab gestern einen KFA gemacht der wie folgt aussah:
Mahnverfahren (Vertretung Antragsgegner)
0,5 VG 3307
PTL
Gerichtl. Verfahren
1,3 VG 3100
0,65 Anrechnung (GG)
0,5 Anrechnung (MG)
1,2 TG 3104
1,0 EG 1003
PTL
Jetzt bekomm ich von der Kollegin einen drauf, das wäre falsch, ich solle das Mahnverfahren erst gar nicht mit aufnehmen und schon gar nicht anrechnen. Es wäre einfach „falsch“. Jetzt weiß ich nicht, ob die hier einfach nur einen Tick haben von wegen keine Gebühren aus vorangegangenem Mahnverfahren festsetzen lassen oder ob das wirklich falsch ist. Denn Anrechnen muss ich doch GG und MG oder nicht?
Bin ich jetzt doof oder sind es die anderen?
Lieben Gruß und schon einmal schöne Ostertage!
Außergerichtliche Tätigkeit, Mahnverfahren u. Klageverfahren
ABer das Mahnverfahren MUSS mit in den KfA - weil Du bekommst ja auch P+T fürs Mahnverfahren...........
Allerdings muss die 0,65 GG auf die 0,5 VG angerechnet werden - und die 0,5 VG dann auf die 1,3Vg.
Allerdings muss die 0,65 GG auf die 0,5 VG angerechnet werden - und die 0,5 VG dann auf die 1,3Vg.
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Aber wenn ich die 0,65 auf die 0,5 anrechne, dann bleibt doch nix mehr übrig und PTL fällt dann auch weg. Also könnte ich das Mahnverfahren dann doch im Prinzip weglassen? o.O
Das Rechnungsprogramm hat mir das so aufgestellt bzgl. der „Positionierung“ der Anrechnungen.
Das Rechnungsprogramm hat mir das so aufgestellt bzgl. der „Positionierung“ der Anrechnungen.
wieso fällt die weg? Es gibt keine Anrechungsvorschrift für die P+T! Die bleibt bestehen.und PTL fällt dann auch weg.
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Ja schon, aber wenn die entsprechende Gebühr für die PTL 0 ist (weil die Anrechnung höher ist, als die Gebühr), dann ist PTL selbst ja auch 0 (20% von 0 = 0).
Oder vertu ich mich da jetzt?
Oder vertu ich mich da jetzt?
ne ne - die P+T wird von der Ausgangsgebühr berechnet - also von der 0,5 VG!!! und die ist ja net 0,00
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jup-pauschale wird vor anrechnung berechnet und bleibt dann auch stehen.
Sockenfenya, ich finde deinen kfa genau richtig. bin auch nicht der meinung, dass die GG auf MB angerechnet werden sollte. jedenfalls bei deiner aufstellung. es würde ja dann bedeuten, dass du 0,15 weniger anrechnen würdest
Sockenfenya, ich finde deinen kfa genau richtig. bin auch nicht der meinung, dass die GG auf MB angerechnet werden sollte. jedenfalls bei deiner aufstellung. es würde ja dann bedeuten, dass du 0,15 weniger anrechnen würdest
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Dann finde ich das aber merkwürdig warum ich so doof angemacht werde, dass das falsch sei.
Sie meinte auch irgendwas von wegen das würde angerechnet werden und es würden dann nur noch die PTL-Auslagen verbleiben und das würde sich alles nicht rechnen...
Naja ich hab es jetzt erstmal rausgenommen - auf Anweisung - und schau mal, ob sich wer darüber mukiert.
Mir wurde gesagt, ich soll das Mahnverfahren NIE mit in einen KFA nehmen... Kann doch auch nicht so wirklich richtig sein oder? Komischer Verein hier *seufzt*
Sie meinte auch irgendwas von wegen das würde angerechnet werden und es würden dann nur noch die PTL-Auslagen verbleiben und das würde sich alles nicht rechnen...
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- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Meiner Meinung nach, muss auf die MB-Gebühr angerechnet werden. Die 0,15 fällt nicht weg, die muss dann nochmal bei der VG abgezogen werden. Habe mal als Beispiel eine Berechnung von einem anderen Thread hier rein kopiert:bin auch nicht der meinung, dass die GG auf MB angerechnet werden sollte. jedenfalls bei deiner aufstellung. es würde ja dann bedeuten, dass du 0,15 weniger anrechnen würdest
Gegenstandswert: 545,02 €
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,00 €
0,5 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG Wert 545,02 € 58,50 € -22,50 €
- Anrechnung gem. Nr. 3307 S.2 VV RVG aus Wert 545,02 € durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 4,50 € bleibt bestehen. -
1,3 Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 58,50 €
0,15 Anrechnungsrest der Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG Wert -6,75 €
545,02 € 58,50 €
1,2 Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 54,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 83,25 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 24,50 €
Zwischensumme netto 107,75 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 20,47 €
zu zahlender Betrag 128,22 €
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
okay-das hattest du nicht mit dazu geschrieben.Die 0,15 fällt nicht weg, die muss dann nochmal bei der VG abgezogen werden
übersichtlicher finde ich es, wenn es erst bei der VG "im ganzen" abgezogen wird. aber sicherlich ist das auch wieder geschmackssache.
Sockenfenya, den MB kannst du mit reinnehmen musst du aber nicht. falsch wäre es jedenfalls nicht.
du kannst aber auch einfach 2x PTE hinschreiben und die 3305 komlett weglassen.
kommt ja im endeffekt aufs selbe hinaus