Terminsgebühr ohne Verfahrensgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sandra86
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#1

08.04.2009, 09:08

Hallo Ihr LIeben,

ich bekomme neuerdings KoRe von unseren beauftragen Rechtsanwälten... wo lediglich eine Terminsgebühr + PTP + UsT abgerechnet wird.
Ist das eigentlich möglich?

Laut Kommentar Gerold, Schmidt, VV 3100, Rn 77 nicht....??

Hilfe.

:) Sandra
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Smilie
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#2

08.04.2009, 09:19

Was denn bitte für beauftragte Anwälte? Terminvertretung oder Korrespondenz???

Also ich kenn das auch nur, dass die TG nicht alleine stehen kann, sondern immer noch eine Betriebsgebühr, sprich also die Verfahrensgebühr mit dazu kommt....

Liegt es ggf. an einer Vereinbarung, die mit denen getroffen wurde? Anders kann ich mir das echt nicht erklären.
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Sandra86
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#3

08.04.2009, 09:24

Nicht nur Terminsvertreter, auch keine Korrespondenzanwälte. Die sind ganz normal zur Eintreibung von Forderungen außergerichtlihc/gerichtlich beauftragt worden (wir sind Insolvenzverwalter).

Hab auch schon nach einer Vereinbarung gesucht - aber keine gefunden.... ach mensch... is das doof.
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Smilie
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#4

08.04.2009, 09:26

Die sind ganz normal zur Eintreibung von Forderungen außergerichtlihc/gerichtlich beauftragt worden
ne :sorry ... ich kenn das nur mit VG noch dazu... so ganz ohne kommt mir echt spanisch vor... aber gut, vielleicht haben die die auch vergessen oder so...
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Sandra86
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#5

08.04.2009, 09:37

das merkwürdige an der Sache ist irgendwie, wir haben mehrere anwaltliche Bevollmächtigte... und ich bekommen neuerdings von verschiedenen Anwälten... solche Kostenrechnungen...

wisst ihr was, ich spreche meinen chef an, und frag ihn ob es eine sondervereinbarung gibt oder so.
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Sandra86
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#6

08.04.2009, 10:00

So ein Fallhabe ich herausbekommen.

Die Anwälte waren außergerichtlich tätig: 1,3 GG

dann im Verfahren nur noch als Terminsvertreter tätigt...
also:

0,65 VG
1,2 TG
- 0,65 GG...

dann haben die das einfach weggelassen... ist das rechtens?
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