selbständiges Beweisverfahren danach Klage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Minchen83
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 64
Registriert: 07.05.2008, 14:48

#1

24.03.2009, 16:24

Na Ihr Lieben,

ich muss ein Kostenausgleichsantrag stellen weiß nicht genau wie. Vielleicht kann mir ja einer helfen: :oops:

Erst erging ein selbständiges Beweisverfahren. Wir sind Antragsteller.
Danach haben wir geklagt.
In dem Klageverfahren ist es dann zum Vergleich gekommen und die Kosten des Rechtsstreits wurden gequotelt.

Wie muss ich die Kosten jetzt festsetzen lassen bzw. muss ich für das Klageverfahren und das selbständige Beweisverfahren getrennte Anträge stellen? :oops:
gkutes

#2

24.03.2009, 16:25

ein kfa reicht.
die VG fürs beweisverfahren wird auf die VG fürs klageverfahren angerechnet.
Minchen83
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 64
Registriert: 07.05.2008, 14:48

#3

24.03.2009, 16:27

o. k. supi Danke :)
Benutzeravatar
yvonne26
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 07.06.2007, 09:44
Wohnort: Berlin

#4

24.03.2009, 16:27

Hallo Minchen,
das selbstständige Beweisverfahren geht in dem Klageverfahren auf und bildet keinen eigenen Gebührentatbestand. Du machst also einen ganz normalen KAA nach § 106 ff. ZPO
3100 VV RVG
3104 VV RVG
1003 VV RVG
Lieben Gruß

Yvonne
Benutzeravatar
yvonne26
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 07.06.2007, 09:44
Wohnort: Berlin

#5

24.03.2009, 16:28

sorry, war zu langsam
Lieben Gruß

Yvonne
gkutes

#6

24.03.2009, 16:29

das selbstständige Beweisverfahren geht in dem Klageverfahren auf und bildet keinen eigenen Gebührentatbestand.
das stimmt aber so auch nicht ganz. nur die VG wird angerechnet. eine angefallene TG bleibt bestehen
Benutzeravatar
yvonne26
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 07.06.2007, 09:44
Wohnort: Berlin

#7

24.03.2009, 16:41

Das stimmt, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Danke Gkutes!
Lieben Gruß

Yvonne
Minchen83
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 64
Registriert: 07.05.2008, 14:48

#8

24.03.2009, 17:06

Danke Euch allen, habe den KFA endlich fertig. Gott sei DAnk :)
Dann kann der Feierabend ja kommen ;)
gkutes

#9

24.03.2009, 17:09

du hast aber schon einen KAA § 106 gemacht, oder? ich selbst hatte mich auch vertippt
Antworten