Wann wird KfB erlassen wenn es in die nächste Instanz geht?
hatte ich jetzt auch mal.genau - wegen der Zinsen machen wir das auch immer so wie Rebru. Wenn die II. Instanz über Jahre geht (was ja mal leicht passieren kann) und sich am Ende nix ändert, können einem ganz schön Zinsen durch die Lappen gehen.
Urteil I. Instanz von 1999 - KFA gestellt, KFB schnell erlassen. In II. Instanz - die erst dieses Jahr abgeschlossen wurde (fast 10 jahre!) - wurde die KGE abgeändert. Gericht wollte, dass wir neuen KFA für I. Instanz einreichen. Wir haben gesagt "ne, ne, fasst unseren ursprünglichen KFA von 1999 einfach als Kostenausgleichungsantrag auf" (wegen der Zinsen )
nach einigem hin und her und streitereien erging jetzt KFB für I. Instanz - 2800 EUR, verzinst ab seit 1999 man, hab ich mich da gefreut
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Das war aber eine Menge Glück und der Sachbearbeiter hat sich verunsichern lassen.
Ist der KFA I. Instanz beschieden, ist er verbraucht und es ist auf jeden Fall ein neuer Antrag zu stellen. Wenn die KGE in II. Instanz geändert wurde, gibt es Zinsen ab der neuen Entscheidung. Das ist zwar nicht unumstritten, wird jedoch vielfach so gehandhabt. Wird die Berufung zurückgewiesen und der KFA I. Instanz ist schon lange in der Akte, aber noch nicht beschieden, dann gibt es Zinsen ab Antragseingang. Wie immer kann man alle Varianten auch mit Rechtsprechung belegen.
Auf jeden Fall ist die Masche "fasst unseren KFA jetzt als Ausgleichungsantrag auf, auch wenn er schon beschieden wurde" nicht drin und dürfte so nicht ausgeführt werden.
Ist der KFA I. Instanz beschieden, ist er verbraucht und es ist auf jeden Fall ein neuer Antrag zu stellen. Wenn die KGE in II. Instanz geändert wurde, gibt es Zinsen ab der neuen Entscheidung. Das ist zwar nicht unumstritten, wird jedoch vielfach so gehandhabt. Wird die Berufung zurückgewiesen und der KFA I. Instanz ist schon lange in der Akte, aber noch nicht beschieden, dann gibt es Zinsen ab Antragseingang. Wie immer kann man alle Varianten auch mit Rechtsprechung belegen.
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wie gesagt, nicht unumstritten
Ich persönlich (als einer, der sowas nicht studiert hat^^) finde, dass die Masche "KFA ist durch Erlass KFB verbraucht" auch nicht ziehen kann. Das Urteil auf dem der KFB beruht, wurde ja nie rechtskräftig, demzufolge auch nicht der KFB. Und die Kosten sind ja nunmal zu diesem Zeitpunkt entstanden. Und da der alte KFB durch die geänderte KGE sowieso seine Gültigkeit verlor, sehe ich keinen Grund, warum man einen neuen KFA einreichen sollte, der dann erst ab diesem Zeitpunkt verzinst wird. Stichwort Zinsschaden.
BGH-Entscheidung X ZB 7/05 vom 20.12.2005 - da wird das alles schön begründet. VaD Rn. 6 finde ich voll und ganz zutreffend.
Ich persönlich (als einer, der sowas nicht studiert hat^^) finde, dass die Masche "KFA ist durch Erlass KFB verbraucht" auch nicht ziehen kann. Das Urteil auf dem der KFB beruht, wurde ja nie rechtskräftig, demzufolge auch nicht der KFB. Und die Kosten sind ja nunmal zu diesem Zeitpunkt entstanden. Und da der alte KFB durch die geänderte KGE sowieso seine Gültigkeit verlor, sehe ich keinen Grund, warum man einen neuen KFA einreichen sollte, der dann erst ab diesem Zeitpunkt verzinst wird. Stichwort Zinsschaden.
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Die andere Meinung hat eben auf den Zinsbeginn nicht so viel Wert gelegt. Der KFA soll als Einleitungsantrag den Erlass des KFB bewirken. Hat er das erreicht. ist er verbrasucht. Das hat mit der Rechtskraft des KFB wenig zu tun. Der Zweck des Antrags ist erfüllt und das war´s. Wird in II. Instanz7 eine neue Grundlage für die Kostenfestsetzung geschaffen (neue KGE), dann kann logischerweise auch erst ab dann ein neues KFV ingang gesetzt werden und zwar incl. Verzinsung. Daher gibt es bei einem noch nicht beschiedenen KFA die Zinsen dann auch erst ab der "neuen" KGE. Diese ist nunmehr die neue Grundlage, ohne dass etwas zurück wirkt. Das kann bei langen Prozessen schon mal misslich sein, ist aber hinzunehmen - jedenfalls nach der Gegenmeinung. Die BGH-Entscheidung überzeugt mich dagegen eher nicht.
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naja, wenn der zinsschaden > 1000,00 EUR beträgt, setzt man schon was daran, den auch ersetzt zu bekommen... es war ja nicht unsere Seite, die Berufung eingelegt und das Verfahren über Jahre verschleppt hatte. Jetzt kann die Gegenseite auch ruhig dafür geradestehenist aber hinzunehmen
Bin ja mal gespannt, ob da noch n Rechtsmittel kommt, Frist läuft noch...
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