Wie berücksichtige ich, die nicht beim Antragsteller .....
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genau, ich denke die werden gar nicht berücksichtigt. aufführen würde ich sie allerdings. nur wenn auch unterhalt gezahlt wird, können die kinder bei der berechnung berücksichtigt werden.
liebe grüße
bianca
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- jojo
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Gar nicht
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Kurz und trocken, wie immerGar nicht
Sind ja vornehmlich die wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Antragsteller darlegen muss, und wenn der Schuft schon keinen Unterhalt zahlt, muss das auch nicht mit angegeben werden.
Sehe ich genauso, allerdings meinte mein Chef, dass die gar nicht bei Ihnen wohnen muss. Ich soll jetzt deswegen einen kleinen Aufsatz darüber schreiben. Aber meiner Meinung sind die überhaut nicht zu berücksichtigen.
Was soll ich jetzt tun? Kennt ihr Gesetzesstellen die ich ihm vorlegen kann.
Was soll ich jetzt tun? Kennt ihr Gesetzesstellen die ich ihm vorlegen kann.
- jojo
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Ja, § 115 ZPO
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http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- jojo
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Dann wird sie auch nicht abgezogen....
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Ich würde die Kinder mit ihrer Adresse reinschreiben. Dann sieht das Gericht, dass sie nicht bei ihm wohnen. Die Zeile, in der der Unterhaltsbetrag eigentlich einzutragen wäre, würde ich offen lassen oder 0,00 € reinschreiben. Dann wird das Gericht das schon erkennen.