Kostenfestsetzung Gerichtskosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#11

04.03.2008, 17:34

Immer wieder erstaunlich, was manche RAe für Ideen haben... :roll:
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#12

04.03.2008, 17:59

13 hat geschrieben:Immer wieder erstaunlich, was manche RAe für Ideen haben... :roll:
Dafür sind sie ja RAe! :lol: Bild
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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#13

04.03.2008, 18:32

Dazu sage ich jetzt mal nix - gerade im Hinblick auf Kosten... :twisted:
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#14

09.02.2009, 11:46

Kann man generell keine Gerichtsvollzieherkosten per Kostenfestsetzungsantrag festsetzen?Wie kann man die sonst geltend machen?Anderen Titel?Bei uns ist es in einem einstweiligem Verfügungsverfahren...
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#15

09.02.2009, 14:06

Geht es um die Zustellungskosten?
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#16

09.02.2009, 14:09

Ja,genau.Um die geht es.Kann man die in einer Kostenfestsetzung miteinbeziehen?Also die Gerichtsvollzieherkosten im einstweiligem Verfügungsverfahren.
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#17

09.02.2009, 14:18

Das haben wir schon öfter gemacht und sind auch vom Gericht mit festgesetzt worden. Ich mach dann immer ne Kopie von der GV-Rechnung und hefte die an den Kfa mit dran.
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#18

09.02.2009, 14:30

Hmm...das haben wir auch gemacht.Dann kam ein Schreiben vom Gericht...

"...sind die Kosten für die Zustellung als Vollstreckungskosten durch das Vollstreckungsgericht festzusetzen (§ 788 ZPO).
Wird der Antrag insoweit zurückgenommen?"

Wie gehe ich jetzt vor?Was soll ich denn noch machen?Einen KfA haben wir schon gemacht...
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#19

09.02.2009, 15:27

So,ich habe jetzt meinen Mut zusammen genommen und habe beim Gericht angerufen :D
Die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir,dass wir den Antrag nach § 788 ZPO abändern müssen.Bei uns stand der § 104 ZPO.
Sie meinte,dass es daran liegen könnte,aber sicher ist sie sich auch nicht,da sie die Anweisung vom Rechtspfleger bekommen hatte.
Naja,ich werde es eben machen ^^

Nach welchem Paragrafen setzt ihr die Kosten im einstweiligen Verfahren fest,Melli247?
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