Sozialgericht außergerichtlich und gerichtlich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melli247
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#1

17.12.2008, 17:13

Hallo zusammen! Brauche Eure Hilfe!
Mandant hat außergerichtlich selbst Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt und uns dann beauftragt. Widerspruchsbescheid negativ für Mandant. Wir haben Klage eingereicht. Muss die Abrechnung jetzt wie folgt aussehen???
außergerichtlich:
VV-Nr. 2401 120,00 €
AP, etc.

gerichtlich:
VV-Nr. 3103 170,00 €
AP, etc.

:shock:

Danke schonmal für Eure Antworten!!!
Melli247
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#2

17.12.2008, 17:14

Ach so, dass wir im Widerspruchsverfahren dann tätig waren, hab ich nicht geschrieben. Ist aber glaub ich ja selbstverständlich!
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

17.12.2008, 17:37

So muss deine Abrechnung aussehen, korrekt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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