Strafsache Verbindung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melli247
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#1

12.12.2008, 16:10

Hallo alle zusammen :wink2

Vielleicht kann mir jemand helfen und mir auch evtl. direkt Fundstellen zu meinem Problem mitteilen??? :oops:

Wir haben hier eine Strafsache. Es waren zwei Verfahren. Wir haben uns am 15. für den Mandanten bestellt, Pflichtverteidigung und AE beantragt. Schreiben ist am 16. raus gegangen per Fax. Am gleichen Tag (16.) ist RAin als Pflichtverteidigerin bestellt worden und die Verfahren sind miteinander verbunden worden.

Wir haben neben der Grundgebühr auch zwei Verfahrensgebühren abgerechnet. Rechtspfleger ist natürlich der Auffassung, dass nur eine Verfahrensgebühr abgerechnet werden kann :evil: - wir nicht!

Kann mir jemand sagen, wie und wo ich dazu was finde??? RAin hat gestern ein Baby bekommen und ich muss mich jetzt allein drum kümmern! Frist 1 Woche!!!

:dankeschoen
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Adora Belle
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#2

12.12.2008, 16:52

Da wirst Du wohl schlechte Karten haben. In den Kommentaren steht ja überwiegend, daß die Grundgebühr sogar "eine erste Akteneinsicht" mit umfaßt. Wenn also bis zur Verbindung außer den Anträgen auf PV-Bestellung und AE noch keine Tätigkeiten stattgefunden haben (wovon ich mal ausgehe), dann ist vor der Verbindung nur in jedem Verfahren die GG angefallen, die VG und alle weiteren Gebühren gibt es dann nur noch einmal.

Ich persönlich finde, daß alles, was über die Entgegennahme der ersten Information und die Auftragserteilung selbst hinausgeht, bereits die VG auslöst, also auch der Meldeschriftsatz mit den Anträgen. Aber das sieht die Rechtsprechung wohl anders, und Dein RPfl leider auch.

Entscheidungen findest Du z.b. bei Burhoff.de zu § 48. Allerdings geht bei Dir ja weniger um die Verbindung von Verfahren und die Erstreckung der PV-Bestellung, sondern mehr darum, welche Tätigkeiten von der GG und welche von der VG abgedeckt sind.
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#3

12.12.2008, 16:59

Ah! Ich hab gerade noch eine Entscheidung bei burhoff.de gefunden, die - ich faß es ja nicht! - von unserem "Haus"-Amtsgericht kommt und tatsächlich meine Auffassung stützt.

Schau mal - AG Tiergarten, Beschl. v. 17.11.2008, (281) 34 Js 849/08 (8/08 )

Steht bei den Entscheidungen zu Nr. 4100, Abgeltungsbereich der Grundgebühr.

Leider stehen dieser Amtsrichter und ich *g* mit der Meinung wohl ziemlich allein.
Melli247
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#4

12.12.2008, 17:03

:thx Adora Belle!!!

Werd ich mir gleich mal raussuchen und dann mal loslegen! Vielleicht schaff ich es ja, meine Rpfl. (die ich auch noch persönlich kenne und die privat eigentlich total nett ist) auch von "unserer" Meinung zu überzeugen!!!
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