Hälftige Geschäftsgebühr, Vergleich, Verfahrensdifferenzgebü

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jara
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#1

23.02.2007, 09:32

Hallöchen,

ich brauch mal eure Hilfe…

Hab eine total blöde Akte, also:

Ich habe außergerichtlich mit der RS eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 1112,83 EUR abgerechnet, weil über diesen Betrag angemahnt wurde. Diese Kostennote ist bezahlt.
Wir vertreten Beklagtenseite:
In der Klage wurde auf Zahlung von 932,64 EUR geklagt.

Jetzt ist Vergleich geschlossen:
Wir zahlen 932,64 EUR.

Streitwertfestsetzung: 932,64 EUR für das Verfahren.
Zusatz: „Der Streitwert für den abgeschlossenen Vergleich übersteigt diesen Wert um 932,64 EUR.“
Es wurden also noch nicht rechtshängige Ansprüche mit verglichen.

Jetzt kommt ja eine Prozessdifferenzgebühr zum Einsatz. Soweit so gut.

Aber wie mach ich das jetzt mit der hälftigen Geschäftsgebühr?
Nehm ich jetzt die Hälfte von der 1,3 aus 1112,83 EUR ??? – die ja schon bezahlt ist – oder berechnet ich die außergerichtliche Gebühr nun auch aus 932,64 EUR?
Berechne ich überhaupt die Hälfte der außergerichtlichen Geschäftsgebühr??? :oops:

Ich würde jetzt einfach alle Gebühren aus 932,64 EUR berechnen, also eine 1,3er außergerichtlich (hälftig) dann die 1,3 Verfahrensgebühr aus 932,64, 1,2 Terminsgebühr aus 932,64 EUR, 1,5 Einigungsgebühr aus 932,64 EUR x 2 = 1.865,28 EUR, die 0,5 Verfahrensdifferenzgebühr aus 932,64 dann entsprechend prüfen und am Schluss den gezahlten Betrag von der Rechtsschutz abziehen. ..

Macht das Sinn???
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Curry
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#2

23.02.2007, 09:36

In der Klage wurden 932,64 € geltend gemacht und über 932,64 € wurde verglichen, wie kann da ein Vergleichsmehrwert entstanden sein. Das verstehe ich jetzt nichts ganz???
Curry

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#3

23.02.2007, 09:51

Okay, nachdem ich mir alles noch mal durchgelesen habe, verstehe ich es so, dass Klage über 932,64 € eingereicht wurde, ihr habt euch aber über 1.112,83 € verglichen und zahlt nun 932,64 €. Wenn das so richtig ist, würde ich so abrechnen:

außergerichtlich:

1,3 Geschäftsgebühr aus 1.112,83 €
Entgelte
MwSt.

(bleibt also so)

gerichtlich:

1,3 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
./. 0,65 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
0,8 Verfahrensgebühr aus 180,19 €
Terminsgebühr aus 1.112,83 €
1,0 Einigungsgebühr aus 932,64 €
1,5 Einigungsgebühr aus 180,19 €
Entgelte
MwSt.
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#4

23.02.2007, 09:55

Es wurden noch nicht rechtshängige Ansprüche in Höhe von 932,64 EUR mit verglichen!

Meine Rechnung sieht so aus:


Gegenstandswert: 932,64 € (gem. gerichtlicher Festsetzung)
1,3 Geschäftsgebühr aus 932,64 €,
§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 2400 VV RVG 110,50 €
abzgl. 1/2 -55,25 €
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 75,25 €
1,3 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
§§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 3100 VV RVG 110,50 €
0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 932,64 €
§§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG 68,00 €
Zwischensumme 178,50 €
Anrechnung § 15 III RVG:
höchstens 1,3 aus 1.865,28 € 172,90 €
Zwischensumme 248,15 €

Übertrag: 248,15 €

1,2 Terminsgebühr aus 932,64 €
§§ 2, 13 RVG i. v. m. Nr. 3104 VV RVG 102,00 €
1,0 Einigungsgebühr aus 932,64 €
§§ 2, 13 RVG i. v. m. Nr. 1003 VV RVG 85,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 932,64 €
§§ 2, 13 RVG i. v. m. Nr. 1000 VV RVG 85,00 €
Zwischensumme 170,00 €
geprüft: § 15 III RVG:
höchstens 1,5 aus 1.865,28 € 199,50 €
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 540,15 €
19 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 102,63 €
Zwischensumme 642,78 €
abzgl. bereits gezahlter - 101,38 €
Endbetrag 541,40 €

Ich grübel noch über den bereits gezahlten Betrag... Ist dieser wirklich abzuziehen??? Wenn ich oben die Hälfte der außergerichtlichen berechne und unten die gezahlten abziehe, macht das Sinn?


Ich bekomme die Formatierung nicht besser hin, sorry, ich hoffe, das versteht jemand... :?
Sassi
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#5

23.02.2007, 10:01

wenn ich das richtig verstehe, seid Ihr ja außergerichtlich in der selben SAche tätig gewesen und die GEgenseite hat aber nur über 932,64 EUR Klage erhoben und es sind noch nichtrechtshängige Ansprüche mitverglichen worden. Ich würde wie folgt abrechnen:

1,3 Verfahrensgebühr aus 932,64 EUR
0,8 Verfahrensgebühr aus dem Betrag der nichtrechtshängigen Ansprüche
jedoch gem. § 15 III RVG nicht höher als 1,3 aus Gesamtstreitwert
Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr aus dem Wert 932,64 EUR
1,2 Terminsgebühr aus Gesamtbetrag rechtshängiger und nichtrechtshängiger Ansprüche
1,0 Einigungsgebühr aus 932,64 EUR
1,5 Einigungsgebühr aus dem Betrag der nichtrechtshängigen Ansprüche
jedoch § 15 III RVG nicht höher als 1,5 aus Gesamtstreitwert
Post- und Telekommunikationspauschale
Ust
Gesamt
Liebe Grüße aus München
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#6

23.02.2007, 10:01

Also ihr habt euch noch mal über den gleichen Betrag verglichen, hm - komisch.

Die erste Rechnung hast du ja schon gemacht - außergerichtlich - lass die einfach so und du musst dir über den gezahlten Betrag gar keine Gedanken mehr machen. Dann machst du zusätzlich noch diese Rechnung.

1,3 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
./. 0,65 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
0,8 Verfahrensgebühr aus 932,64 €
1,2 Terminsgebühr aus 1.865,28 €
1,5 Einigungsgebühr aus 932,64 €
1,0 Einigungsgebühr aus 932,64 €
Entgelte
MwSt.

Die Terminsgebühr entsteht über beide Ansprüche zusammen!
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#7

23.02.2007, 10:14

Mensch, ihr seid so klasse!!!

DAnke für den Tipp mit der Terminsgebühr, das habe ich glatt übersehen...

Also ihr meint, die Rechnung - außergerichtlich - ist so okay und jetzt nichts mehr abziehen?!

Ansonsten sind wir ja dann wohl einer Meinung, wenn ich das richtig sehe!?

Vielen Dank :-)

Für euch:

:blumen
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#8

23.02.2007, 10:17

Die Rechnung außergerichtlich lässt du einfach so, die ist ja völlig in Ordnung, wie gesagt, dann brauchst dir keine Gedanken machen wegen Abzug der Zahlung usw.

Stimmt, sonst sind wir einer Meinung!

Aber sag ma wie kommt es, dass Klage über 932,64 € eingereicht wurde und sich dann über den gleichen Betrag zusätzlich verglichen wurde. Bin nur neugierig...
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#9

23.02.2007, 10:51

Hey,

du, das ist ganz einfach: Es ist eine Jahresrechnung. Also jedes Jahr derselbe Betrag. Und so wurde 2006 eingeklagt und 2007 gleich mit verglichen...
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#10

23.02.2007, 11:11

Ach so, das leuchtet dann natürlich ein, aber gezahlt wird trotzdem nur ein Betrag? Naja egal, passt schon.
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