Mehrere Fragen zu Parteiauslagen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blub
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#1

18.11.2008, 15:06

  • 1. Fahrtkosten bei Eheleuten als Parteiauslagen: Darf ich die Fahrtkosten hier nur 1x oder 2x geltend machen?

    2. Informationsreise und/oder Wahrnehmung von Gerichtstermin: Partei wohnt nicht am Wohnsitz des Gerichts. Wie oft sind Fahrtkosten und Verdienstausfall etc. zu erstatten (für Informationsfahrt und Teilnahme am Gerichtstermin oder nur für eines der beiden)?

    3. Verdienstausfall: Gibt es einen Stundenhöchstsatz für die Geltendmachung von Verdienstausfall?
Danke für euere Hilfe!!
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rosa

#2

18.11.2008, 15:11

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=14 ... rteikosten

konnte jetzt nur drüber fliegen, VIELLEICHT hilft dirs?
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PeeDee
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#3

18.11.2008, 15:28

zu 1. Kommt drauf an, wenn die Eheleute zusammen in einem Pkw gefahren sind, dann nicht. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln und falls sie getrennt mit 2 Pkw gefahen sind, dann schon.

zu 2. kommt auf Art und Umfang der Angelegenheit an. Bei "normalen" Sachen rechtfertigt das nur eine Inforeise, z.B. bei Arzthaftungsangelegenheit hab ich auch schon 2 durch bekommen. Die Reise zum Gerichtstermin kommt natürlich noch extra dazu.

zu 3. Ja § 22 JVEG, 17 € höchstens für maximal 10 Stunden pro Tag § 19 II JVEG.
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Blub
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#4

18.11.2008, 15:36

PeeDee hat geschrieben:zu 1. Kommt drauf an, wenn die Eheleute zusammen in einem Pkw gefahren sind, dann nicht. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln und falls sie getrennt mit 2 Pkw gefahen sind, dann schon.

zu 2. kommt auf Art und Umfang der Angelegenheit an. Bei "normalen" Sachen rechtfertigt das nur eine Inforeise, z.B. bei Arzthaftungsangelegenheit hab ich auch schon 2 durch bekommen. Die Reise zum Gerichtstermin kommt natürlich noch extra dazu.

zu 3. Ja § 22 JVEG, 17 € höchstens für maximal 10 Stunden pro Tag § 19 II JVEG.
Danke

wegen 1) Ich geh mal davon aus, dass hier die Eheleute mit 1 PKW gefahren sind. Also rechne ich es jetzt nur 1x ab.

wegen 2) Ich meinte hier folgendes (ich hoffe ich kann es verständlich erklären): Partei wurde zum pers. Erscheinen beim Gerichtstermin geladen und kam auch. Kann ich nun im Kostenfestsetzungsverfahren neben den entstandenen Parteiauslagen für die Wahrnehmung des Gerichtstermins auch Parteiauslagen für eine Informationsreise geltend machen?

Danke gleich schon mal!!
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PeeDee
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#5

18.11.2008, 16:06

zu 2)
Du hast geschrieben, Mandanten wohnen nicht am Gerichtsort.
Wo ist denn Eure Kanzlei? Am Gerichtsort oder am Wohnort Eurer Mandanten?

Solltet Ihr am Gerichtsort sein, dann bekommt ihr ja keine Reisekosten erstattet, für die Mandanten könnt Ihr aber durchaus zumindest 1 Mal Inforeisekosten zu Euch geltend machen.

Solltet Ihr am Wohnort der Mandanten sein, bekommt Ihr ja die Fahrtkosten, dann könnt Ihr die (fiktiven) Inforeisekosten höchstend hilfsweise geltend gemacht werden, falls das Gericht Eure Fahrtkosten zum Termin nicht für erstattungsfähig hält.
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