TG für Hauptbevollmächtigten bei Anerkenntnis

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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JanaI
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#1

23.10.2008, 09:34

Ich stehe gerade auf dem Schlauch:

Bekommen wir als Hauptbevollmächtigte eine Terminsgebühr, wenn die Beklagte im Termin anerkannt hat?

Vielen Dank für eure Hilfe...
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

23.10.2008, 09:40

Wenn ihr beim Termin nicht anwesend wart dann m. E. nein. Wenn du abrechnest mit einem UBV dann bekommst du doch auch keine TG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Astraea82
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#3

23.10.2008, 16:18

LuzZi hat geschrieben:Wenn ihr beim Termin nicht anwesend wart dann m. E. nein. Wenn du abrechnest mit einem UBV dann bekommst du doch auch keine TG.
Seh ich auch so. Bezieh mich auch auf den UBV.
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