STRAFRECHT! Kurze Hilfe bitte!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melli247
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#1

02.02.2007, 16:28

Hallo zusammen!
Brauch mal kurz Eure Hilfe! Mandantin ist während eines laufenden Verfahrens in 4-wöchigen Dauerarrest gekommen (in einer anderen Sache). Beim Hauptverhandlungstermin saß sie noch im Arrest. Bekomme ich alle Gebühren (Grund- Verfahrens- und Terminsgeb.) mit Zuschlag?

DANKE für Eure Hilfe und schonmal ein schönes Wochenende!!! :P
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PeeDee
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#2

02.02.2007, 16:35

Ja, ich hab im Kommentar gelesen, dass es egal ist, weswegen sie in Haft sitzt. Zur Vorbemerkung 4 IV
Zuletzt geändert von PeeDee am 02.02.2007, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


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Curry
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#3

02.02.2007, 16:37

Genau, hab grad nachgeschaut, es ist egal, weswegen der Mandant in Haft sitzt, den Zuschlag gibt es auf jeden Fall.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Moneypenny
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#4

02.02.2007, 16:39

Die Terminsgebühr schon (erhöht), bei der Verfahrensgebühr bin ich mir unsicher und die Grundgebühr nicht, wenn sie nicht schon von Anfang an in der JVA war... grübel... ich mach das immer zum derzeitigen Stand, also nicht rückwirkend sondern ab dem Zeitpunkt der Inhaftierung, was danach dann anfällt.... Aber ich mach mich nochmal schlau. Vielleicht weiß ein anderer mehr? Evtl. liege ich ja auch falsch mit meinen Abrechnungen!!
Das es egal ist in welcher Sache die Inhaftierung erfolgt ist, ist richtig...
Melli247
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#5

02.02.2007, 16:49

DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!

LG Melanie!!
Gofi
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#6

03.02.2007, 00:57

Nur so zur Info hinsichtlich GG m. Zuschlag:

Für die Entstehung der Zuschlagsgebühr Nr. 4101 VV RVG kommt es nicht darauf an, ob der Mandant schon bei der Auftragserteilung inhaftiert ist, sondern auf den Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt seine Tätigkeit erbringt, i.d.R. also die erste Besprechung mit dem Mandanten.

http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/299.htm

Gruß Fiona :wink:
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