Abrechnung mit RSV für Klage und Widerklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nicole72
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#1

23.09.2008, 15:00

Hallöchen,

bin etwas ratlos und bräuchte Hilfe bei Abrechnung mit RSV.

Wir haben für Mandantin Klage erhoben, für die wir auch Deckungsschutz von der RSV erhalten haben. Dann hat die Gegenseite Widerklage erhoben, für die wir uns nicht bestellt haben. Dann ist Urteil ergangen mit den Streitwerten für Klage mit 1.578,32 € und Widerklage 2.844,00 €.

Ich habe dann lustig flockig die Gebühren nach 3100 und 3102 nach einem Gegenstandswert mit 1.578,32 € (für Klage) bei der RSV unserer Mandantin abgerechnet. Jetzt schreibt mir die RSV, dass sie nur 39 % der Kosten übernehmen. Zitat: "Bei einem Zusammentreffen von Klage und Widerklage ist immer eine degressive Abrechnung ausgehend vom Gesamtstreitwert vorzunehmen. Aus diesem Grunde haben wir die prozentuale Abrechnung vorgenommen."

??????? Verstehe ich nicht.

Ich war schon glücklich, weil ich dachte meine Abrechnung sei richtig, da wir ja nur für das Klageverfahren Deckungsschutz von RSV hatten und ich nach dem Streitwert für die Klage abgerechnet habe. Und jetzt das!

Kann mir jemand bitte helfen.

Liebe Grüße
Nicole
Kimmy

#2

23.09.2008, 16:10

du musst die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert von Klage und Widerklage abrechnen. Von der neuen Kostennote wird dann die RSV ihre prozentualen Abzüge machen. Das ist so, frag mich nicht wieso und wie sich das berechnet...

hast du die Gebühren 3100 und 3104 gemeint, oder?

naja, auf jeden Fall muss du den Gesamtstreitwert nehmen und das, was die RSV nicht bezahlt, dann von der Mdt. holen.
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Smilie
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#3

23.09.2008, 16:18

Warum habt ihr denn für die Widerklage keine DZ eingeholt?
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#4

23.09.2008, 16:19

Hi,

die Kosten werden immer anteilig im Verhältnis der Streitwerte zueinander ausgerechnet und verteilt.

Hintergrund ist, dass die Kosten höher sind, wenn Du eine Rechnung zum Wert von 1.578,32 € UND noch eine Rechnung zum Wert von 2.844,00 € schreibst. Du hättest dann zuviel abgerechnet, stehen Dir doch nur Gebühren zum Gesamtstreitwert zu. Einfach mal nachrechnen, dann wird das Prinzip klar...

Zum Rest: Denk einfach mal zurück an die Schule, da hatten wir mal Verteilungsrechnen. Da gab es auch immer das Beispiel mit der Wohngemeinschaft, die anteilig die Heizungs- oder Mietkosten trägt. Genauso werden dann die Kosten von Klage und Widerklage verteilt, nämlich die Gebühren berechnet auf den Gesamtgegenstandswert im Verhältnis Anteil Klage zu Anteil Widerklage.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, gar nicht so einfach...

LG aus dem saumäßig verregneten Weserbergland
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#5

23.09.2008, 16:23

Smilie hat geschrieben:Warum habt ihr denn für die Widerklage keine DZ eingeholt?

versteh ich jetz auch nich... vielleicht sollt ihr nachträglich deckung anfragen, warum sollte die rsv hierfür keine deckung geben?
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grace
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#6

23.09.2008, 16:42

Vielleicht ja einfach ein Verkehrsunfall, da kommt es schonmal vor, dass für die Klage die Haftpflichtversicherung eintritt und für die Widerklage die RS - oder umgekehrt. Ganz beliebt sind bei mir besonders die Fälle, wo neben Klage und Widerklage auf der Gegenseite auch noch drei Parteien sind - Fahrer, Halter und Versicherung UND dann noch die Kosten brutaltst zwischen allen Partein gequotelt werden - natürlich im Verhältnis der Quotelung der Klage und der Widerklage. Das kostet mich jedesmal mindestens eine neue Tönung...und ca. 2cm Fingernägel...bis auch wirklich ALLE derselben Meinung sind... ;-)
gkutes

#7

23.09.2008, 16:47

Nicole72, für eine Widerklage muss man sich auch nicht extra bestellen. Die Streitwerte werden immer zusammengerechnet (wenn es nicht der selbe gegenstand ist). Du musst deine geübhren aus 4422,32 eur berechnen
Nicole72
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#8

23.09.2008, 17:31

Hallo,

d.h. also, dass die RSV 39 % Gebühren aus dem Gesamtstreitwert der Klage und Widerklage bezahlen muss?

RSV hat aber nur 39 % der Gebühren aus dem Streitwert für die Klage gezahlt.

Ich versteh das nicht....... Heul, Wein....

Gruß
Nicole
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#9

23.09.2008, 19:48

Da wird die RS "übersehen" haben, dass ihr nicht den korrekten Streitwert genommen habt.
Schick der RS ne Rechnung über die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert und berechne ihr dann den Anteil von 39 % daraus.

Die restlichen Gebühren holst Du dann bei Mandantin (oder falls Verkehrsunfall von der Haftpflicht).
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#10

24.09.2008, 10:01

Ich würde auch auf jeden Fall eine korrigierte Rechung an die RSV schicken.
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