Verwaltungsverfahren - Erledigungsgebühr ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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angel30
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#1

22.09.2008, 17:14

Hallo ihr,

meint ihr es reicht für den Anfall der Erledigungsgebühr aus, wenn Widerspruch eingelegt wurde, welcher umfangreich begründet wurde und anschließend der Bescheid zurückgenommen wurde?

Habe hier nämlich gerade mein erstes Verwaltungsverfahren abzurechnen.

Lg angel30
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angel30
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#2

23.09.2008, 11:17

Hallo kann mir jemand helfen!!!!!?????
_steffi_

#3

23.09.2008, 11:25

Sorry, aber das Posting ist wirklich schlecht plaziert.

Ich würde die Gebühr mit ansetzten. Schließlich hat die Behörde den Beschluss auf euren Widerspruch hin zurückgenommen.
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angel30
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#4

23.09.2008, 11:36

hatte mir nur an ein bereits vorhandenes posting angehängt

okay danke würde ich nämlich eigentlich auch sagen
_steffi_

#5

23.09.2008, 11:37

Ich sag mal bescheid, dass es verschoben wird.
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