Ich soll die Kosten gem. § 11 RVG gegen den Mandanten festsetzen lassen.
Nun sind wir für den Mandanten auch vollstreckungsmäßig tätig geworden. Kann ich die dort entstandenen Vollstreckungskosten auch beim Prozeßgericht der 1. Instanz mit nach § 11 RVG festsetzen lassen oder muß ich bzgl. dieser Kosten einen gesonderten Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Kostenfestsetzung gegen den eigenen Mandanten
Die Vollstreckungskosten müssen beim zuständigen Vollstreckungsgericht festgesetzt werden
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- petramaus
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Vollstreckungskosten immer beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen.
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Aha, lag ich mit meinen Gedanken doch nicht so falsch.
Lieben Dank!
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