Kostenfestsetzung gegen den eigenen Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tine1978
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#1

19.08.2008, 09:31

Ich soll die Kosten gem. § 11 RVG gegen den Mandanten festsetzen lassen.

Nun sind wir für den Mandanten auch vollstreckungsmäßig tätig geworden. Kann ich die dort entstandenen Vollstreckungskosten auch beim Prozeßgericht der 1. Instanz mit nach § 11 RVG festsetzen lassen oder muß ich bzgl. dieser Kosten einen gesonderten Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
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D@ni
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#2

19.08.2008, 09:33

Die Vollstreckungskosten müssen beim zuständigen Vollstreckungsgericht festgesetzt werden
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petramaus
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#3

19.08.2008, 09:38

:zustimm
Vollstreckungskosten immer beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen.
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Tine1978
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#4

19.08.2008, 09:40

Aha, lag ich mit meinen Gedanken doch nicht so falsch.

Lieben Dank! :wink2
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