VG für ZV oder Geschäftsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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refaworld
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#1

08.08.2008, 11:24

Hallo überlege grade welche Gebühr angefallen ist.
Habe eine Mandantin vor Gericht in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten und das auch alles richtig abgerechnet. Dort wurde ein Vergleich geschlossen, wonach die Gegenseite 6000 € zahlen soll.

So da die Gegenseite sich erst gesträubt hatte und noch ein paar steuerrechtl. Fragen geklärt werden mussten gab es nochmal außergerichtlichen Schriftverkehr! Mein Chef hat gesagt ich soll eine 1,5 Geschäftsgebühr + Einigungsgebühr abrechnen? Ist das so richtig und wenn ja muss ich hier irgendwas kürzen?
Oder muss ich eine Verfahrensgebühr abrechnen, da das vielleicht irgenwie zur Vollstreckung gehört?

Danke für eure Hilfe ihr Lieben!
Annie29

#2

08.08.2008, 11:30

Hallo.

Ich denke, dass das gerichtliche Verfahren abeschlossen wurde und ein Vergleich ebenfalls schon zustande kam. Ich bin der Meinung hier fällt gar nichts mehr an, erst wenn der Gegner wirklich nicht zahlt und es dann zum ZV-Auftrag kommt.

Jemand anderer Meinung?
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charly03
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#3

08.08.2008, 11:33

Ich würde auch denken, dass das alles noch zu dem vorangegangenen Verfahren zählt und somit keine Extragebühr abgerechnet werden kann.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
refaworld
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#4

08.08.2008, 11:45

Meint ihr nicht das ich hier noch die Geschäftsgebühr abrechnen kann?
Wenn nein wie erkläre ich das am besten meinem Chef?
Annie29

#5

08.08.2008, 11:49

Das Verfahren ist gerichtlich anhängig gewesen und durch Vergleich beendet worden. Die Gebühren hierzu sind auch schon abgerechnet.
Sollte der Gegner nicht zahlen, dann kann eine weitere Verfahrensgebühr im ZV-Verfahren abgerechnet werden. Versteh nicht was Dein Chefchen will.
refaworld
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#6

08.08.2008, 12:15

Der Gegner hat ja dann nach unseren Aufforderungen und dem ganzen Schriftverkehr (war ne ganze Menge) gezahlt und mein Chef will nun diese "ganze Arbeit" abrechnen!
Engel2221
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#7

08.08.2008, 12:18

Hi,

ich verstehe auch nicht ganz, was dein Chef will.

Es handelt sich doch noch um ein und die selbe Angelegenheit, oder?

Und somit fallen keine neue Gebühren an. Die nachträglich außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite ist noch mit der Verhandlungsgebühr abgegolten.

Gemäß ZPO handelt es sich hierbei um ein und die selbe Angelegenheit; es geht ja immer noch um die Gehaltszahlung.
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Smilie
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#8

08.08.2008, 12:29

Der Meinung bin ich aber auch...

Wurde zwischenzeitlich denn nun gezahlt? Wenn nicht ZV-Androhung mit 0,3 Verfahrensgebühr für ZV rausschicken! Dann gibts noch Kohle.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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charly03
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#9

08.08.2008, 13:02

Schau mal #6, Smilie :lol:
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Findik
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#10

08.08.2008, 22:18

Ja, ich verstehe das auch nicht so ganz. Es gehört auf jeden Fall noch zu der vorangegangenen Angelegenheit. Also keine extra Abrechnung mehr.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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