Abrechnung Abweisungsantrag (verspäteter Einspruch gegen VB)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Cherry-Cola
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#1

30.07.2008, 13:31

Ich habe einen Antrag ans Landgericht gestellt. Den Einspruch auf den VB abzuweisen. Da der Einspruch zu spät eingelegt wurde. Das Mahngericht das aber irgendwie übersehen hat.

Nun soll ich eine Abrechnung gegenüber dem Mandanten machen.

Was rechne ich dafür ab?

Eine 1,3 Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG?

Oder liege ich da ganz falsch.

Oder muss ich da eine 0,3 Verfahrensgebühr nach VV 3309 RVG nehmen, weil das ja irgendwie mit zum VB gehört? Ich weis da einfach nicht weiter.

Und welchen Gegenstandswert nehme ich?

Den der auf dem VB festgesetzt ist oder nur die Hauptforderung?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.


edit by wifey: Überschrift mal etwas spezieller formuliert
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PeeDee
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#2

30.07.2008, 13:42

Vorab: änder bitte Deine Überschrift in etwas aussagekräftiges.
Dass Du Hilfe brauchst ist klar, sonst hättest Du ja keine Frage gestellt :wink:

Es ist eine 1,3 VerfG entstanden, GW ist die Hauptforderung.
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rosa

#3

30.07.2008, 13:43

Es ist eine 1,3 VerfG entstanden, GW ist die Hauptforderung.
:zustimm
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#4

30.07.2008, 13:44

Hab die Überschrift abgeändert (und das eigentlich auch im Eingangsbeitrag erwähnt .... - wird mir hier aber irgendwie nicht angezeigt :-( , dass ich es bearbeitet habe)
Viele Grüße

ich
rosa

#5

30.07.2008, 13:45

Hab die Überschrift abgeändert
sehr gut :)
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#6

30.07.2008, 13:47

wifey hat geschrieben:(und das eigentlich auch im Eingangsbeitrag erwähnt .... - wird mir hier aber irgendwie nicht angezeigt :-(
Auf das Ergebnis kommts an!
Wie interessiert doch nicht :wink:
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#7

30.07.2008, 13:48

Ja stimmt, hätte ich ja auch mal selber drauf kommen können! Tut mir leid. Mach es beim nächsten mal anders!

Besten dank für die Antworten.

Also eine 1,3 VerfG. Nach der Hauptforderung.

Also lasse ich ja die festgestzen kosten und Zisen weg. Das verstehe ich doch richtig so, oder?
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#8

30.07.2008, 13:50

Ja, Kosten und Zinsen wirken Streitwerterhöhend (außer im ZV-Verfahren)
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wifey
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#9

30.07.2008, 13:50

PeeDee hat geschrieben:
wifey hat geschrieben:(und das eigentlich auch im Eingangsbeitrag erwähnt .... - wird mir hier aber irgendwie nicht angezeigt :-(
Auf das Ergebnis kommts an!
Wie interessiert doch nicht :wink:
Mich schon ;-)
Ist halt nicht nett, anderer Leute Beiträge zu ändern und dann noch nicht mal dafür gerade stehen zu können.
Viele Grüße

ich
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#10

30.07.2008, 13:54

Besten Dank.
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