PKH-Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Anni1983
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#1

02.07.2008, 15:50

Hallo zusammen,

ich hab hier nen Problem. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Wir haben in einem Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe für den Antragsgegner bewilligt bekommen. Aufgrund einer Interessenkollision mussten wir das Mandat niederlegen.
Die jetzigen Prozessbevollmächtigten haben den anberaumten Termin wahrgenommen.

Wir schrieben auch dem Gericht, dass wir auf alle sämtlichen Rechte aus der bewilligten PKH verzichten, damit die Liquidation vollständig über die jetzigen Prozessbevollmächtigten erfolgen kann.

Heute kam ein Schreiben vom Gericht mit folgendem Inhalt:

"... werden Sie gebeten, die Berechnung Ihrer PKH-Vergütung und soweit angefallen der weiteren Vergütung gem. § 50 RVG zu den Akten mitzuteilen. Die Festsetzung der Differenz-Vergütung kann jedoch nur erfolgen, wenn und soweit die Partei sämtliche Kosten des Verfahrens ratenweise gezahlt hat. "

Was heißt das jetzt für mich? Muss ich jetzt PKH abrechnen?
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#2

02.07.2008, 17:46

Das heißt es. Das Gericht möchte - soweit angefallen - die PKH-Vergütung und ggf. weitere Vergütung berechnet haben, damit ausgezahlt werden kann. Möglicherweise ist der Verzicht aber übersehen worden. Ich würde die Berechnung vorsorglich einreichen, aber auch auf den geltend gemachten Verzicht noch einmal hinweisen.
~ Grüßle ~
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Zauberdrops
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#3

02.07.2008, 17:58

*zustimm*
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Cora[/b][/i]

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Anni1983
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#4

03.07.2008, 07:39

Dankeschön. :)
Mops
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#5

03.07.2008, 08:28

Ich würde keine RG an das Gericht schicken, sondern nur nochmal auf den Verzicht hinweisen. Sonst hab ich doch nur mehr Arbeit damit wenn ich erst eine Rechnung schreibe um sie dann wieder auszubuchen.
Anni1983
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#6

04.07.2008, 12:50

Ich hab doch so´n tolles Formular für die Abrechnung, welches ich im Internet ausfüllen kann. :-)

Trotzdem vielen Dank für die schnellen Antworten und vorallem für die Hilfe. :-)
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#7

04.07.2008, 20:46

Ich kann's mir auch nicht anders erklären, als dass der Bearbeiter beim Gericht den Verzicht übersehen hat.
Vielleicht stellst Du noch mal klar, dass AUF VERGÜTUNG AUS DER STAATSKASSE verzichtet wird (die Partei will ja wahrscheinlich weiterhin PKH haben, da weiterhin mittellos bzw nur zu Ratenzahlung in der Lage).
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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#8

05.07.2008, 09:34

Also, ich würde nur die Verfahrensgebühr berechnen über PKH, weil die ist ja wirklich bei euch angefallen.
Mops
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#9

07.07.2008, 08:21

Du kannst doch dem Gericht keine VG in RG stellen und gleichzeitig schreiben, dass auf die Vergütung verzichtet wird.

Auch eine evtl. Diff. Vergütung steht doch damit dem neuen Pb zu.
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rena
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#10

16.07.2008, 07:24

Guten Morgen!

Ich hätte auch einige Fragen:

1.) Wir haben PKH beantragt und nun kam die Ablehnung. Was kann ich hier abrechnen?

1a) Wenn wir gegen die Ablehnung der PKH Beschwerde einlegen, wie sehen dann die Gebühren aus?

2.)
Verfahren vor dem Landgericht, wir vertreten zwei Auftraggeber. Im Nachhinein hat nun ein Auftraggeber PKH bewilligt bekommen. Wie muss ich hier nun abrechnen?

Hoffe ihr könnt mir helfen, hab mehrere Bretter vorm Kopf ;(
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