Berufungsverfahren - Entstehung der 1,1 VG nach 3201

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#11

04.07.2008, 05:15

Wie 13.

Du kannst natürlich auch zwei Kostenfestsetzungsanträge einreichen, einen für die erste und einen für die zweite, wenn Dich das weniger irritiert.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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Gast

#12

04.07.2008, 11:03

Ne im Berufungsverfahren war kein Termin. Aber super, Ihr habt mir schon sehr gut weitergeholfen.

DANKE
Jara
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#13

18.07.2008, 10:55

Hallo,

ich hätte gerne den Text dieses Urteils, aber ich finde im Internet nichts.

Hat jemand eine Stelle für mich, an der dieser abgedruckt war?

Das wäre super ;-)
Stubsi
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#14

12.11.2009, 11:57

Halle zusammen,

ich komm gerade nicht ganz klar.

Also, wir haben Berfung eingeleget und auch begründet. Nun rät uns der Richter zur Rücknahme, ansonsten wird sie zurückgewiesen. Den Parteien wurde Frist zur Stellungnahme gegeben.

Meine Frage:

Kann der RA der GS aufgrund der Frist zur Stellungnahme auch dann eine 1,6 VG verlangen, wenn wir die Berufung zurücknehmen sollten?

Eigentlich bekommt man ja nur ne 1,1 VG, wenn man keine Anträge oder Sachvorträge vorgenommen hat. Aber wenn der Richter dazu auffordert zur "Empfehlung" Stellung zu nehmen, kann dann schon die 1,6 VG verlangt werden??

Viele Grüße
gkutes

#15

12.11.2009, 12:02

die zurücknahme des Rechtsmittels ist auch ein Antrag, also 1,6
(gell, asgoth ;))
Stubsi
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#16

12.11.2009, 12:10

Hmm, ich habe das bezogen auf die Gegenseite. Die zieht ja die Berufung nicht zurück.
gkutes

#17

12.11.2009, 12:15

ups-sorry!!
wenn die zur Berufung Stellung nehmen, müsste das eigenentlich Sachvortrag sein, nicht?
Stubsi
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#18

12.11.2009, 12:23

Nicht und bedingt zur Berufung.

Der Richter teilte mit, dass er beabsichtig, die Berufung zurückzuweisen und deshalb empfielt, diese zurückzunahmen. Dazu haben beide Parteien Frist zur Stellungnahme.

Ich kapier das irgendwie nicht. Was ist denn, wenn die GS sich dazu äußert? Löst das die 1,6 aus??? Hmmm
Asgoth
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#19

12.11.2009, 13:04

Hat die Gegenseite schon einen Zurückweisungsantrag gestellt?
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
Stubsi
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#20

12.11.2009, 13:22

Nein. Der Richter hat einfach nur den Beschluss erlassen, dass er bei Nichtrücknahme die Berufung zurückweisen wird.
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