Vorschussrechnung/Leistungszeitraum

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#11

21.11.2006, 16:40

Dadurch, dass du die Vorschussrechnung aber in deiner Abschlussrechnung ausweist und diese mit einer LEistungszeit versehen ist, benötigt die VL keine Angaben bzgl. der LEistungszeit.
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#12

21.11.2006, 17:12

:zustimm
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#13

22.11.2006, 09:03

Ich sehe das auch so. Bei RA-Micro ist es nicht einmal möglich einen Leistungszeitraum bei Vorschussrechnungen einzugeben. Außerdem ist es gar nicht möglich einen Leistungszeitraum anzugeben, wenn man die Vorschussrechnung vor Beginn der Tätigkeit erstellt.
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#14

22.11.2006, 09:54

:zustimm :good
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#15

17.05.2011, 12:06

Juhu zusammen,

Frage: Wir haben mit einem Mandanten eine Stundensatzvereinbarung geschlossen... Wenn er 2400 EUR sofort bezahlt, sind damit die ersten 12 Stunden gedeckt. Jetzt muss ich eine Rechnung über 2400,00 EUR ausstellen... Meine Frage, welchen Leistungszeitraum würdet ihr jetzt angeben...

Vielen Dank im Voraus.

VG
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#16

17.05.2011, 12:11

Soll das eine Vorschußrechnung werden? Dann gar keinen Zeitraum, siehe die vielen Antworten im Thread vor Deiner Frage.
Wenn 12 Stunden abgerechnet werden sollen, gibst Du den Zeitraum an, in dem diese angefallen sind.
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#17

17.05.2011, 12:18

Sowas ähnliches wie eine Kostenvorschussrechnung. ;-) War mir nicht sicher, wegen der Stundensatzvereinbarung. Ich schreib dann jetzt einfach §9 in Klammern hinter den Nettobetrag. Hatte auch überlegt Mai bis .... anzugeben oder Leistungszeitraum: 12 Stunden?!?
gkutes

#18

17.05.2011, 12:23

Vorschussrechnung ist Vorschussrechnung. Egal, ob nach RVG oder Stunden abgerechnet wird. Und bei einer solchen wird eben kein Zeitraum angegeben.
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#19

17.05.2011, 12:25

Gut, dann ist das jetzt so!!! 8) :thx
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#20

18.05.2011, 07:12

Das geht ja auch gar nicht, weil du den Leistungszeitraun ja noch gar nicht kennst, weil die Arbeit ja nich gar nicht gemacht wurde.
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