VB-Einspruch-streiges Verfahren-zweites VU?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
NiTa
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#11

07.05.2008, 15:34

sunny84 :zustimm nur eine 1,2 TG noch dazu
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sunny84
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#12

07.05.2008, 15:35

Wieso noch eine 1,2 TG?
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bianca82
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#13

07.05.2008, 15:36

Also ich denke dass eine 1,2 TG entsteht. Habe so im Hinterkopf, dass es dazu auch schon aktuellere Entscheidungen gibt, die das bestätigen.

Würde auf jeden Fall es mit einer 1,2 TG versuchen. Spielt keine Rolle, dass es ein ArbG-verfahren war.
NiTa
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#14

07.05.2008, 15:40

dass Urteil aus Karlsruhe kenn ich nicht.
Bei mir im Skript steht, dass es zu einem II. VU eine 1,2 TG gibt und dazu habe das Urteil des OLG München v. 08.02.06, NJW 30/06, aufgeführt.

Ich hab die vergessene TG gemeint.
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#15

07.05.2008, 15:44

Im Allgemeinen ist das ja auch richtig, dass nach einem II. VU eine 1,2 TG entsteht, nur halt nicht, wenn das I. VU ein VB war.

So stehts zumindest in meinen Unterlagen. Hab bis jetzt auch noch nichts gefunden, dass bei einem II. VU nach VB die volle TG entsteht.

Das mit der fehlenden TG hab ich gesehen und ergänzt. Sorry.
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#16

07.05.2008, 17:02

Hab jetzt noch ein bißchen rumgesucht.

Guckt mal hier in den Thread: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=11487&highlight=

Da hat 13 noch eine Entscheidung von einem OLG Köln aus 2007 gepostet. Die besagt auch, dass es keine 1,2 sondern nur eine 0,5 TG gibt.
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