Prozesskostenhlife
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Wenn man über Prozesskostenhilfe abrechnet, muss man eigentlich die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen? Obwohl man gar nicht außergerichtlich abgerechnet hat. Wir haben von der Rechtspflegerin so ein Schreiben erhalten, dass ich anrechnen soll.
- frau-o-frau
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Hallo,
die Rechtspflegerin hat grundsätzlich Recht, du mußt die Anrechnung beachten.
Als du deinen PKH-Kostenerstattungsantrag gemacht hast, hättest du eigentlich auch versichern müssen, daß entweder keine vorher gehende GG angefallen ist oder aber, daß sie angefallen ist und deshalb die VG entsprechend zu kürzen ist.
Hast du da bisher noch keine Probleme bei der Abrechnung von PKH gehabt? ... diese Erklärung über die GG darf nämlich nicht fehlen...
die Rechtspflegerin hat grundsätzlich Recht, du mußt die Anrechnung beachten.
Als du deinen PKH-Kostenerstattungsantrag gemacht hast, hättest du eigentlich auch versichern müssen, daß entweder keine vorher gehende GG angefallen ist oder aber, daß sie angefallen ist und deshalb die VG entsprechend zu kürzen ist.
Hast du da bisher noch keine Probleme bei der Abrechnung von PKH gehabt? ... diese Erklärung über die GG darf nämlich nicht fehlen...
- LuzZi
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Mal im ernst, das habe ich noch nie angegeben und auch noch nie irgendwelche Beanstandungen bekommen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ja es geht nicht darum ob du außergerichtlich abgerechnet hast sondern ob eine ENTSTANDEN ist....Naja ich habe den Antrag berichtigt, obwohl wir keine GG erhalten haben.
ich denke mal, dass wird noch kommen, ist ja alles recht neu...das habe ich noch nie angegeben und auch noch nie irgendwelche Beanstandungen bekommen.
Habe auch noch nie eine GG abgerechnet, habe auch noch nie eine Beanstandung deshalb erhalten. Oje, was kommt da wieder auf uns zu?
?? wie was meinst du damit??Habe auch noch nie eine GG abgerechnet,
also die sache hier ist doch die, dass du genauso wie im "normalen" verfahren halt auch im pkh dann die VG kürzen musst wenn eine GG entstanden ist, egal ob ihr die abgerechnet habt oder nicht
- frau-o-frau
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Ähm, nicht daß wir hier aneinander vorbei reden...
Wie auch Immi grad nochmal gesagt hat: Es kommt letztlich nicht darauf an, ob die GG auch tatsächlich abgerechnet wurde. Aber sobald auch schon rein theoretisch die GG angefallen ist, mußt du die VG zur Hälfte anrechnen...
... offensichtlich ist das also auch von Rpfl zu Rpfl unterschiedlich, ob er einen Monierungsgrund darin sieht, daß NICHT AUSDRÜCKLICH angegeben wurde, daß KEINE GG entstanden ist, sobald man eine volle VG abrechnet...
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, im Erstattungsantrag einen kleinen entsprechenden Satz aufzunehmen.
Wie auch Immi grad nochmal gesagt hat: Es kommt letztlich nicht darauf an, ob die GG auch tatsächlich abgerechnet wurde. Aber sobald auch schon rein theoretisch die GG angefallen ist, mußt du die VG zur Hälfte anrechnen...
... offensichtlich ist das also auch von Rpfl zu Rpfl unterschiedlich, ob er einen Monierungsgrund darin sieht, daß NICHT AUSDRÜCKLICH angegeben wurde, daß KEINE GG entstanden ist, sobald man eine volle VG abrechnet...
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, im Erstattungsantrag einen kleinen entsprechenden Satz aufzunehmen.
- Pepsi
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das behauptet der BGH... aber nicht alle kennen die Entscheidung.. ich würds immer erstmal so versuchen. Im Übrigen warum habt ihr außerger. keine BerH?