Hallo,
ich hatte so gehofft, dass mitlesen reicht - aber nun muss ich doch nachfragen.
Wir vertreten den Beklagten, zuerst aussergerichtlich, dann Widerspruch gegen MB, jetzt gerichtlich. Habe so abgerechnet:
Gegenstandswert: bis 600,- €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG 58,50 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 11,70 €
19% MWSt Nr. 7008 VV RVG 13,34 €
83,54 €
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3307 VV RVG 22,50 €
./. 0,5 aus Geschäftsgebühr -22,50 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 4,50 €
19% MWSt Nr. 7008 VV RVG 0,86 €
5,36 €
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 58,50 €
./. 0,5 aus Verfahrensgebühr -22,50 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG 54,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
19% MWSt Nr. 7008 VV RVG 20,90 €
130,90 €
Gesamtbetrag 219,80 €
Jetzt schreibt die RSV:
wir haben Ihnen heute einen Betrag von EUR 211,77 überwiesen. Es ist eine 0,65 GG auf die 1,3 VG anzurechnen.
Haben die richtig gerechnet oder ich? Wo ist mein Fehler? Ich dachte, es wird IMMER auf die nächste Gebühr angerechnet. Will mich natürlich nicht um 8 EUR streiten, aber ich möchte es richtig machen.
Wäre sehr dankbar, wenn mich einer auf den richtigen Weg bringen könnte.
Anrechnung GG-VG-VG auf Beklagtenseite
- Adora Belle
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Also ich habe es auch so gelernt, dass man immer auf die nächste Gebühr aufrechnet, hat dir die Versicherung keine rechtsquelle mitgeschickt? Ich hätte genauso abgerechnet wie du. Vllt. Fehler der Versicherung?
- Curry
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Aber trotzdem ist doch eine 0,65 Gebühr anzurechnen. In der 2. Rechnung müsste dann halt noch eine 0,15 Gebühr angerechnet werden.
Zuletzt geändert von Curry am 14.03.2008, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
Curry
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Die RS hat recht; es ist eine 0,65 auf die 1,3 VG anzurechnen.
Hätte aber selbst mal eine Frage dazu:
Listet Ihr immer die Gebühren so auf?
Die 0,5 Verfahrensgebühr würde ich z.B. gar nicht mit in die Rechnung aufnehmen, da sie komplett in die Verfahrensgebühr Nr. 3100 übergeht.
Hätte aber selbst mal eine Frage dazu:
Listet Ihr immer die Gebühren so auf?
Die 0,5 Verfahrensgebühr würde ich z.B. gar nicht mit in die Rechnung aufnehmen, da sie komplett in die Verfahrensgebühr Nr. 3100 übergeht.
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Ja, wegen der Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.. Die bekommst Du ja sonst nicht...
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Da ich es in der Schule auch alles einzelnd auflisten muss, mache ich es hier genauso.
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- Curry
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Genau, ich liste auch immer alles auf. Das ist übersichtlicher und eben auch wegen der Auslagen.
Curry
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Ok, dann werde ich das mal in Zukunft auch so machen.
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Danke
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außerdem wenn man ein Programm hat, gehts nicht anders, weil es sonst ja nicht weiß das die P+T 3 mal entstanden sind und der Übersichtlichkeit halber...