PKH-Abrechnung mit drei Streitwerten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lillysss

#1

21.02.2008, 13:37

Hallo ihr,

irgendwie steh ich gerade voll auf dem Schlauch bei der Abrechnung.

Das Gericht hat drei Gegenstandswerte für das Verfahren festgesetzt:

- Für das Verfahren bis 01.11.2007 13.000 Euro
- Für das Verfahren ab 02.11.2007 18.000 Euro
- Für den Vergleich 22.000 Euro.

Gütetermin war im August 2007, Kammertermin Mitte November 2007.

Wie rechne ich das denn nun ab und welche Gebühr auf Basis welchen Wertes? Welchen Wert nehm ich für die Verfahrensgebühr? Und dann auch noch Differenzgebühr, aaarrggghh.

Sorry, hab gerade ein Blackout, kann mir jemand helfen? :?:
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Grübchen
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#2

21.02.2008, 13:50

Schau mal hab Dir ne PN geschrieben bzgl. der Abrechnung

Gegenstandswert: 13.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG 683,80 €
0,8 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3101 VV RVG (Wert: 4.000,00 € ) 104,00 €
- Obergrenze gem. § 15 Abs. 3 RVG 1,30 aus Wert 17000,00 € berücksichtigt -
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG (Wert: 18.000,00 € ) 727,20 €
1,0 Einigungsgebühr (gerichtl. Verfahren) gem. Nr. 1003 VV RVG (Wert: 18.000,00 € ) 606,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG (Wert: 4.000,00 € ) 363,00 €
- Obergrenze gem. § 15 Abs. 3 RVG 1,50 aus Wert 22000,00 € berücksichtigt -
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 2.504,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 475,76 €
Gesamtbetrag 2.979,76 €
NiTa
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#3

21.02.2008, 13:56

Ich würde den Streitwert der Verfahrensgebühr aus 18.000,00 € nehmen und Differenzgebühr wären dann die 4.000,00 €.
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lillysss

#4

21.02.2008, 14:19

Ich bin wegen der Verfahrensdifferenzgebühr nicht ganz sicher, müsste ich da nicht als Wert die Differenz zwischen dem Vergleichswert und den 13.000 Euro nehmen? Also 9.000 Euro?

Meine Kollegin behauptet, dass ich den niedrigeren Wert für die Verfahrensgebühr nehmen muss, weil der Zeitpunkt der Einreichung der Klage maßgeblich sei, also der Zeitraum VOR dem 01.11.2007.

Also vorhin war ich etwas verwirrt, jetzt bin ich völlig fertig ;)
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Grübchen
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#5

21.02.2008, 14:25

??????
LG Grübchen
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#6

21.02.2008, 14:26

Der Wert f+ür die Verfahrensgebühr ist ja auch 13.000 €. Ruf mihc mal an dan kann ich Dir das schnell erklären OK
lillysss

#7

21.02.2008, 14:37

Das hat ja toll geklappt, danke, dass du dir die Zeit genommen hast! Viele Grüße nach Oberhausen!

:wink2
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#8

22.02.2008, 20:32

Meine Kollegin behauptet, dass ich den niedrigeren Wert für die Verfahrensgebühr nehmen muss, weil der Zeitpunkt der Einreichung der Klage maßgeblich sei, also der Zeitraum VOR dem 01.11.2007.
Das stimmt leider nicht. Was habt ihr denn gemacht, dass sich der Streitwert auf 18.000,00 € erhöht hat? Gebühren werden nämlich immer aus dem höchsten Streitwert berechnet.

Solltet ihr also hier die Klage auf 18.000,00 € erweitert haben und euch dann über 4.000,00 € nicht rechtshängige Ansprüche verglichen haben, stimmt die Abrechnung von Grübchen nicht.

Dann müsste man die Verfahrensgebühr wie folgt korrigieren:

1,3 VG 3100 aus Wert: 18.000,00
0,8 VG 3101 aus Wert: 4.000,00
Gem. § 15 III RVG abgleichen
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