Vergleichsmehrwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yvy
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#1

12.09.2006, 10:47

Also ich bin mir hier etwas unsicher, ob es sich um einen Mehrwert handelt, weil dieser nicht so bezeichnet wurde...

Aufgrund des geschlossenen Vergleichs wird der Streitwert für das Verfahren auf 12.000 € und für den Vergleich auf 16.000 € festgesetzt...

Wäre dann 4.000,00 € der Merhwert? Nichthängiger Anspruch könnte vielleicht sein, dass der Beklagte sich zur Übernahme der klägerischen Kosten des Vergleichs sowie die außergerichtlichen RA-Kosten der Gegenseite zu übernehmen, im Arbeitsrecht trägt normalerweise jeder seine Kosten selbst...
Gast

#2

12.09.2006, 11:34

Also ich würde das eher so verstehen, dass schon alleine die nicht rechtshängigen Ansprüche 16.000,00 € wären (nicht die Differenz).

Ist aus dem Protokoll nicht ersichtlich um was es denn noch ging?
Gofi
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#3

12.09.2006, 11:47

Wir haben es damals (nach der BRAGO allerdings) so gelernt, dass wenn das Gericht unterschiedliche Streitwerte (so wie hier Rechtsstreit EUR 12.000,00 u. Vergleich EUR 16.000,00) festsetzt auf jeden Fall die Verfahrensdifferenzgebühr (vormalige Differenzprozeßgebühr) und beide Einigungsgebühren (1,5 u. 1,0) (Kürzungen gem. § 15 RVG beachten) abrechnet. Ich gehe mal davon aus, dass insoweit nach RVG diesbezüglich auch keine Änderungen eingetreten sind.

Gruß Fiona
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#4

12.09.2006, 11:56

ne 4.000 ist der Mehrwert! wenn mit dem Mehrwert die 16.000 gemeint wären, dann würde da auch Vergleichsmehrwert stehen!

@Gofi: nein keine Änderungen
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#5

12.09.2006, 19:31

Ich hatte heute folgenden Fall: Das Gericht teilte bei der Streitwertabsichtserklärung folgendes mit: Der Verfahrenswert beträgt 6.022 €, der Vergleichswert erhöht sich um 1.220 €. Da hab ich auch die Differenzverfahrensgebühr nach 3101 VV RVG mit abgerechnet und beide Einigungsgebühren mit rein gebracht, und natürlich nach 15 III RVG geprüft. Die Gegenseite hat die Abrechnung genauso gemacht.

Ein Fall wie aus dem Lehrbuch :D und übrigens das erste Mal in meiner Praxis! Mal schauen, ob ich die Sache auch so vom Gericht ausgeglichen bekomme :?
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#6

12.09.2006, 20:57

ja das sollte glattgehen!
Gina

#7

12.09.2006, 21:11

@Yvi: Das muss sich doch aus der Akte selbst ergeben, was wurde eingeklagt, was wurde mit einbezogen - gegebenenfalls auch im Termin erst.... :roll: Aber wenn ich es so lese, würd ich auch meinen: Einbezogener Betrag neben den gerichtlich anhängigen in Höhe von 4000 EUR.
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