Terminsgebühr bei Erledigungserklärung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
ReNo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 256
Registriert: 19.03.2007, 14:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

12.02.2008, 11:20

Wir haben jetzt einen Rechtsstreit für erledigt erklärt, weil Gegenseite nach Einreichung gezahlt hat.

Wir kriegen jetzt nur die Verfahrensgebühr oder? Termin hat noch nicht stattgefunden gehabt.
Und die eingezahlten Gerichtskosten verringern sich auf 1,0, oder?
Benutzeravatar
petramaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 868
Registriert: 17.10.2007, 21:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Aschaffenburg
Kontaktdaten:

#2

12.02.2008, 11:25

Würde ich auch sagen. Nur Verfahrensgebühr, Termin gabs ja nicht. GK verringern sich dann auch. Also richtig gedacht :)
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 991
Registriert: 24.08.2007, 09:57
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: altasoft

#3

12.02.2008, 11:26

Hi!

Ihr bekommt tatsächlich keine Terminsgebühr, siehe auch Entscheidung des BGH (VI ZB 53/06).

Nach Nr. 1211 Nr. 4 GKG verringern sich die Gerichtskosten von 3,0 auf 1,0.

Grüße
Benutzeravatar
Silwyna
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 10.01.2008, 14:34
Kontaktdaten:

#4

12.02.2008, 11:26

:zustimm
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
ReNo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 256
Registriert: 19.03.2007, 14:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#5

12.02.2008, 11:28

Danke.
ReNo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 256
Registriert: 19.03.2007, 14:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#6

12.02.2008, 11:29

Danke.
ReNo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 256
Registriert: 19.03.2007, 14:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#7

12.02.2008, 11:29

Danke.
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#8

12.02.2008, 12:36

Lediglich die Verfahrensgebühr entsteht .. bei den GK ist es meines Erachtens jedoch entscheidend, "wie" das Gericht über die Kostentragung entscheidet.

Wir haben hier oft Erledigungserklärungen und stellen Kostenantrag. Wenn sich der Beklagte dann nicht der Erledigungserklärung anschließt, entstehen leider die 3 vollen GK-Gebühren!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#9

12.02.2008, 12:44

Muss Misspinky zustimmen: Bitte mal prüfen, ob das Gericht über die Kostentragung entschieden hat. Wenn ja, dann fallen die vollen 3,0 GK an. Oder habt Ihr Euch mit der Gegenseite geeinigt und denen eine Rechnung geschickt, die die dann auch gezahlt haben? Wenn das so ist, fällt mit der Erledigungserklärung nur eine Gerichtsgebühr von 1,0 an.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
ReNo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 256
Registriert: 19.03.2007, 14:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#10

12.02.2008, 12:48

Die Gegenseite hat um Klagerücknahme gebeten und gesagt, dass sie sämtliche Kosten tragen. Ich werde jetzt gegenüber der Beklagten abrechnen. außergerichtlich und gerichtlich und auch erst einmal alle gezahlten Gerichtskosten geltend machen und dann abwarten, was wir vom Gericht erstattet bekommen und diesen Betrag dann zurückzahlen.
Antworten