Owi-Sache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Karin123
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#1

11.02.2008, 10:36

Hallo Zusammen,

Mandant wehrt sich gegen ein 10,00 EUR Parkticket. Verfahren wird letztlich vor Gericht eingestellt. Verfahrenskosten Staatskasse, RA-Kosten Mandant.

Mandant hat RSV.

Wir rechnen wie folgt ab:

Nr. 5100 VV 85,00 €
Nr. 5101 VV 55,00 €
Nr. 5107 VV 55,00 €
Nr. 5108 VV 110,00 €

RSV kürzt alle Gebühren und will wie folgt zahlen:

Nr. 5100 VV 50,00 €
Nr. 5101 VV 40,00 €
Nr. 5107 VV 40,00 €
Nr. 5108 VV 80,00 €

Kann mir jemand bitte sagen, ob die spinnen :D oder ich vielleicht etwas übersehe?
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PeeDee
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#2

11.02.2008, 10:46

Zum spinnen: JA die RSV spinnt immer :wink: weil die gönnen uns unsere Gebühren einfach nicht.
Und nein, übersehen tust Du eingentlich nichts.
Die RSV ist offensichtlich der Auffassung, dass die Mittelgebühr zu hoch bemessen ist und jetzt hat sie einfach fröhlich die Gebühren gekürzt.
Du kannst versuchen die anzuschreiben und versuchen klar zu machen, dass das ein durchschnittlicher Fall und kein unterdurchschnittlich schwerer Fall war, allerdings seh ich in der Sache nicht viele Chancen, dass die RSV mehr zahlt...
Zuletzt geändert von PeeDee am 11.02.2008, 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
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LuzZi
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#3

11.02.2008, 10:47

Rechtsschutzversicherungen kürzen bei Owi- und Bußgeldsachen extrem viel, hatte ich neulich auch. Das wird meist damit begründet, dass die Bedeutung der Sache nicht groß genug gewesen ist, was ich bei 10,-- € auch durchaus verstehen kann. Aber bei einem Gebührenrahmen von 10,-- € bis 100,-- € für die 5101 und 5107-Gebühren noch weiter zu kürzen finde ich unter aller Sau.

Deine Kostenrechnung ist aber richtig.
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Silwyna
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#4

11.02.2008, 10:48

Dem kann ich leider nur zustimmen :( Da kann man meist nichts machen. Du kannst denen ja höchsten vorschlagen, dass ihr euch auf irgendeinen Betrag in der Mitte trefft, also dass die vielleicht noch 50 € mehr zahlen. Das machen wir oft und meist zahlen die RSV das dann auch.
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#5

11.02.2008, 11:43

Naja, so ganz sehe ich das nicht ein. Das ist doch reine Willkür.

Auch wenn es nur eine Knolle für 10 € ist, ist es eben Sinn und Zweck der RSV den VN von den Kosten der Verteidigung frei zu stellen.
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Biene
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#6

11.02.2008, 11:46

Kannst ja mal bei der RSV anrufen und mit denen reden. Manchmal hilfts. Viel Glück.
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#7

11.02.2008, 11:47

Es ist Willkür ja, aber wie willst du groß begründen, dass die Angelegenheit nicht unterdurchschnittlich ist? Es ging hier um 10,-- €, ich finde das schon wirklich übertrieben, da groß ein Verfahren vom Zaun zu brechen, auch wenn es im Endefekt gut ausgegangen ist.
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