Außergerichtliche Kosten im KfB?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SabrinaK
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#1

08.02.2008, 17:24

Hallo Ihr Lieben,
ich stehe gerade so dermaßen auf dem Schlauch und habe das Gefühl all mein Wissen is futsch *peinlich*. Kann ich in einem Kostenfestsetzungsantrag außergerichtliche Kosten ansetzen? ich meine nein und meine Kollegin ja. Muss man die nicht in der Klage als Schadensersatz geltend machen? Was interessiert das Gericht denn, welche außergerichtlichen kosten entstanden sind?

Vielen dank im voraus.
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Ciara
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#2

08.02.2008, 17:29

Außergerichtliche Kosten gehören nicht in den KfA.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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NORTHERN DINO
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#3

08.02.2008, 17:31

Ciara hat geschrieben:Außergerichtliche Kosten gehören nicht in den KfA.
Korrekt!
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#4

08.02.2008, 18:13

:zustimm
Wie du richtig schreibst, müssen außergerichtliche Kosten in der Klage als Nebenforderung geltend gemacht werden. Wenn dies übersehen wurde, gehts auch in einer erneuten Klage (dann als Hauptforderung).
AC/D Schuhe aus!
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#5

08.02.2008, 19:00

:zustimm
Hab ich Ende letzten Jahres dauernd machen müssen.
KfA gegen die Mandanten wegen der gerichtlichen Gebühren.
Mahnbescheid wegen der außergerichtlichen Gebühren.
niesilein
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#6

08.02.2008, 19:05

Hä?? Ich dachte, seit dem Urteil des BGH vom 07.03.2007 sollen außergerichtliche Kosten (geschäftsgebühr) im Kfa mit beantragt werden und entsprechend auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden.
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frau-o-frau
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#7

08.02.2008, 19:35

Nee, niesilein, da haste wohl bissel was mißverstanden....

Du machst deine Geschäftsgebühr in voller Höhe in der Klage geltend.

Wenn du dann deinen KFA rausschickst, mußt du hierin natürlich die hälftige Geschäftsgebühr wieder von der Verfahrensgebühr abziehen. Heißt also im Umkehrschluß: effektiv machst du nur eine 0,65 Verfahrensgebühr im KFA geltend, sobald du die volle 1,3 Geschäftsgebühr bereits als Nebenforderung eingeklagt hast...

Hat man (aus welchen Gründen auch immer...) vergessen, die 1,3 Geschäftsgebühr klageweise mit geltend zu machen, dann müßtest du sie dir im KFA logischerweise auch nicht anrechnen lassen - hättest aber im KFA auch absolut KEINE Möglichkeit mehr, die Geschäftsgebühr noch mit geltend zu machen.

Lange Rede - kurzer Sinn: du machst die Geschäftsgebühr NICHT im KFA geltend, du rechnest sie nur hälftig auf die Verfahrensgebühr an - das ist ein Unterschied!

LG
niesilein
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#8

08.02.2008, 20:31

@frau-o-frau:

mein kfa sieht so aus, wenn ich die GG in der Klage mit geltend mache:

1,3 GG
PTP
1,3 VerfG
-0,65 Anrechnung
PTP
etc.

Korrekt???
bin bissl verwirrt, LG
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#9

08.02.2008, 20:45

niesilein hat geschrieben:Hä?? Ich dachte, seit dem Urteil des BGH vom 07.03.2007 sollen außergerichtliche Kosten (geschäftsgebühr) im Kfa mit beantragt werden und entsprechend auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden.
Das kann in dieser Form schon deshalb nicht sein, weil außergerichtliche Kosten im KFV nichts zu suchen haben. Das KFV bezieht sich ausschließlich auf Kosten des gerichtlichen Verfahrens.
~ Grüßle ~
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#10

08.02.2008, 21:19

@ frau-o-frau: Mit einer - nervigen - Einschränkung: Im Frankfurter Dunstkreis sollte man um Gottes Willen immer im KfA anmerken, ob die GG entstanden ist oder nicht; ansonsten wird die nämlich hier (ob mit eingeklagt, tituliert, entstanden, vergessen - völlig egal) eiskalt hälftig von der Verfahrensgebühr abgezogen...

Frankfurt steht mit dieser Methode zwar allein auf weiter Flur, wenn man den Hinweis vergißt, geht man hier aber bös' baden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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