Geschäftsgebühr Stellungnahme

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sam29

#1

05.02.2008, 10:44

Wir haben geschäftsgebühr voll eingeklagt. Nu, schreibt die Gegenseite:

Steht dem kläger schon dem Grunde nach nichts zu, besteht ein Anspruch auf Freistellung der Anwaltskosten ebenfalls nicht. Schließlich: Zahungen kann die Klägerin nur verlangen, wenn sie vorträgt und beweist, diese Kosten tatsächlich an den PB gezahlt zu haben.

Ich weiss nicht so recht, wie ich jetzt darauf Stellung nehmen soll.

Hat vllt. jemand eine Idee?
Gast

#2

05.02.2008, 10:51

Als ihr die Geschäftsgebühr voll eingeklagt habt, habt ihr hoffentlich vorher eurem Mandanten eine Rechnung geschickt und diese ist vom Mandanten hoffentlich auch tatsächlich voll ausgeglichen worden.

Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, dann könnt ihr eigentlich nur noch den Kontoauszug eures Mandanten anfordern und den tatsächlich entstandenen Schaden zu beweisen. Am besten eben durch die Vorlage von Kontoauszügen bzw. Quittungen.

Wenn ihr vorher gegenüber dem Mdt. nicht abgerechnet habt bzw. der Mdt. nicht vor Klagerhebung gezahlt hat, dann ist dem Mdt. bis zur Bezahlung auch kein Schaden über die Geschäftsgebühr entstanden.
mellimaus
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#3

05.02.2008, 10:53

Wir schicken bei sowas einfach immer die Rechnung der Geschäftsgebühr an das Gericht hinterher. Bisher wollte noch keiner ne Quittung haben.
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
Sam29

#4

05.02.2008, 11:04

Also kann ich schreiben,

Hinischtlich der geltend gemachten außergerichtlichen Anwaltskosten wird als Nachweis Rechnung/Quittung/Kontoauszug beigefügt.

Mehr nicht?
Gast

#5

05.02.2008, 11:05

Jepp das reicht vollkommen aus
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#6

05.02.2008, 11:08

Jup - wir schicken auch einfach nur die Rechnung mit und versichern, dass diese auch voll ausgeglichen worden ist. Mehr ist von uns noch nie verlangt worden. Sicherheitshalber würde ich aber noch den Kontoauszug (wenn vorhanden) oder einen anderen Beleg mit beifügen um sich lästige Rückfragen und die Hin- und Herschreiberei zu ersparen.
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#7

05.02.2008, 11:21

Wir machen grundsätzlich in der Klageschrift eine Aufstellung über die Gebühren.

Sollte dann gemekert werden, dass noch nicht bezahlt wurde etc., bietet sich der Chef (persönlich) immer noch als Beweis im Bestreitensfall an.
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#8

05.02.2008, 12:56

Super Idee - sich selber als Beweis anzugeben. Auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Klingt auch viel besser, als Kontoauszüge oder so. Beweis: Zeugnis RA xxx Super!!!
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#9

06.02.2008, 11:07

Vor allem es hilft. Wir hatten schon ein paar Verfahren, wo die volle Gebühr eingeklagt wurde und die Gegenseite gemeckert hat, mein chef hat jedoch nie als zeuge ausgesagt.
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