VB und KFB, Gebühr nach 3305 dann doppelt berechnet?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Herthamaus
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#1

26.01.2008, 17:18

Hallo, ich steh vor einem großen Problem. Also mal kurz der Verfahrensablauf:

Ich habe einen Mahnbescheid beantragt, dann Vollstreckungsbescheid. Gegenseite hat Einspruch eingelegt, es kam zum Termin. Im Termin hat die Gegenseite den Einspruch dann zurückgenommen.

Ich hab dann den KFB beantragt:

1,3 VG 3100
abzüglich 1,0 VG 3305
1,2 TG 3104
etc.

Im ersten KFB hatte ich noch die VG nach 3308 für den VB, da kam aber ne Rüge vom Gericht, weil ich die ja schon im VB mit drin hab. Hab ich dann korrigiert, so wie oben angegeben.

Nun hab ich gegenüber der Gegenseite die Gesamtforderung wie folgt abgerechnet:

Gesamtforderung aus VB (mit Gebühren nach 3305 und 3309 etc.)
weitere Zinsen
Forderung aus KFB
Zinsen
= Gesamtforderung

Nun kam von der Gegenseite nen Schreiben, ich hätte die MB-Gebühr doppelt berechnet, da ich die ja im VB schon mit drin hätte. Ich möchte meine Abrechnung doch bitte korrigieren.

Ich hab die Sache nun schon seit Wochen auf dem Tisch, aber ich komm einfach nicht weiter. Hab ich die denn jetzt doppelt berechnet???

Vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen!!!
Janin

#2

26.01.2008, 18:41

also meines erachtens ist deine berechnung richtig. gericht hätte ja kfb nicht erlassen, wenn du falsche gebühren beantragt hast. teile gegenseite mit, dass kfb richtig erlassen wurde sowie vb. glaube, die wollen sich nur drücken.
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#3

26.01.2008, 18:52

Herthamaus hat geschrieben:
1,3 VG 3100
abzüglich 1,0 VG 3305
1,2 TG 3104
etc.
In dem VB hast doch die Geb. vom MB, und wenn du wie oben festsetzen lassen hast, sind auch lediglich die Verrfahrensgebühren im streitigen Verfahren festgesetzt worden, und korrekt wurde auch die MB-Geb. angerechnet, also nix doppelt, sondern im Ergebnis eine MB-Geb., nämlich die im VB...
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#4

26.01.2008, 18:56

@ Herthamaus: :dafuer , hast m.E. alles richtig gemacht.
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#5

26.01.2008, 20:05

Richtig ist, dass die 1,0 VG aus dem Mahnverfahren im VB tituliert ist und daher im streitigen Verfahren nur noch eine 0,3 VG "aufgestockt" werden kann. Das ist durch die Anrechnung berücksichtigt:

1,3 VG 3100
abzüglich 1,0 VG 3305

Daher sehe ich bei der VG ebenfalls keinen Fehler. Es ist insgesamt nur eine 1,3 VG tituliert.
Zuletzt geändert von 13 am 27.01.2008, 17:53, insgesamt 2-mal geändert.
~ Grüßle ~
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#6

26.01.2008, 20:28

@ 13: Danke für deine immerwährende Bereitschaft, die Fragen hier so präzise zu beantworten. Hilft ungemein. :pc
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#7

26.01.2008, 21:02

Hallo Herthamaus,

:zustimm Deine Berechnung ist vollkommen richtig! Laß` dich nicht verunsichern.

Übrigens: hast du denn die vollstreckbare A. des KFBs schon? ... falls ja, kann dir der Schuldner "mal´n Buckel runter rutschen"... :wink:

Mal abgesehen davon, daß deine Berechnung, dein VB u. der Kfb korrekt sind, hätte der Schuldner sich ja zum Kfa äußern können - der Rpfl hätte ihn schon darauf hingewiesen, daß du das absolut korrekt berechnet hast.

... hatte nämlich vor kurzem auch so ´ne vorwitzige Schuldnerin, die dachte, sie kann die "Kostenlast" noch drücken... :wink:

Wünsche allen noch einen schönen Sa Abend ... :wink2
Herthamaus
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#8

26.01.2008, 21:49

Puhhh, dann bin ich ja erleichtert!!! Ich danke euch für die schnellen Antworten und wünsche noch ein schönes Wochenende!
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Pepsi
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#9

27.01.2008, 10:41

jo, da sitzt wohl jemand, der keine Ahnung von Anrechnungen hat..
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