KFB ist da- brauche weitere Hilfe!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#1

18.01.2008, 10:17

Hi Nach einem Rechtsstreit haben usere MA nun den KFB bekommen, wonach die Gegenseite einen nicht unerheblichen Betrag zu erstatten hat. Wie geht man dann vor? Den gegnerischen RA anschreiben? Was sollte man in sol einem FAll schreiben? Eine Frist setzen????
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Smilie
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#2

18.01.2008, 10:21

Also wir warten in der Regel erst mal die zwei Wochen ab. Wenn Dir langweilig ist, dann kannst Du ja schreiben:

... liegt und der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG/LG .... vom.... vor, wir bitten um Ausgleich des Betrages in Höhe von € .... auf das Konto ... bis zum ....

Nach den zwei Wochen würde ich gleich eine ZV-Rechnung mit reinnehmen in das Aufforderungsschreiben.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
rosa

#3

18.01.2008, 10:24

es geht doch um einen ganz normalen KFB Oder???!!
also du musst 2 wochen + 1 tag abwarten, gerechnet ab dem Tag an dem die Gegenseite den KFB zugestellt bekommen hat. und dann würde ich dem RA/Gegner eine ZV-Androhung schicken, dort eine kurze Frist setzen. Wenn sie fruchtlos verstrichen ist, dann unter Anrechnung der ZV Gebühr einen ZV-Auftrag machen oder am besten noch Konto pfänden oder so. Wenn fraglich ist, ob die Person vielleicht schon die EV abgegeben hat, erstmal ein Auskunft aus dem SChuldnerverzeichnis einholen.... so würde ich es machen!
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booo
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#4

18.01.2008, 10:24

ist der KFB der gegenseite auch zugestellt worden??

falls nicht, dann zustellung von anwalt zu anwalt mit zahlungsaufforderung (siehe eintrag smilie)
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#5

18.01.2008, 10:25

1. Gucken, wann der KFB der Gegenseite zugestellt wurde
2. Wenn 14 Tage danach rum, gucken, ob Geld eingegangen ist
3. Wenn nein, ZV-Androhung mit Frist bis wann zu zahlen ist, sonst Vollstreckung, erstellen incl. Kostennote
4. Wenn immer noch nichts, vollstrecken
rosa

#6

18.01.2008, 10:26

falls er nicht zugestellt wurde, würde ich ihn nicht von anwalt zu anwalt zustellen, sondern das gericht damit beauftragen.... (also einfach zurückschicken mit der bitte um erteilung des zustellungsvermerkes)
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#7

18.01.2008, 10:29

Nun stutze ich aber: Gibt es tatsächlich Gerichte, die einen KFB nicht von Amts wegen zustellen oder ist nur die Zustellung nicht bescheinigt worden? :?
Zuletzt geändert von 13 am 18.01.2008, 10:36, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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#8

18.01.2008, 10:31

es gibt Gerichte, die die Zustellung vergessen zu bescheinigen
rosa

#9

18.01.2008, 10:31

ich bin mir sicher, dass nur die zustellung nicht bescheinigt wurde, das muss man denen nämlich oft 3mal sagen bis sies machen :(
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#10

18.01.2008, 10:37

Tztz - Gerichte gibt´s... :roll:
~ Grüßle ~
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