Abnahmetermin: fällt Terminsgebühr an??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Susan84
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#1

18.12.2007, 17:43

In einer Angelegenheit war mein RA mit der Gegenseite und unserer Manantin zu einem Abnahmetermin. Kann ich eine Terminsgebühr abrechnen?
Luisa123456
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#2

18.12.2007, 18:49

Wenn ihr außergerichtlich tätig seit, nein. Ggfl. hier eine höhere Geschäftsgebühr nehmen.

Wenn ihr gerichtlich tätig seit, mußt Du näheres mitteilen.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Susan84
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#4

19.12.2007, 12:12

wir sind nur außergerichtlich tätig. danke.
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#5

19.12.2007, 12:13

Ja, dann könnt ihr nur die GG erhöhen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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