Gebühren VU und Ergänzungsurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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maike3001
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#1

11.10.2012, 17:18

Hallo ihr Lieben...
Ich hab hier gerade eine sehr dicke Akte vorliegen zum abrechnen. Vielleicht erklär ich euch gerade mal kurz den Sachverhalt, (wenn das kurz geht. )

Wir haben Räumungsklage eingereicht. Darauf erging Versäumnisurteil. SW 11.800,00 Euro
Als nächstes haben wir Räumungsauftrag erteilt.
Einspruch der Gegenseite gegen VU und ZV aus VU und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Beschluss durch AG - Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen
Urteil: Einspruch gegen VU als unzulässig verworfen - Beklagte tragen Kosten des Rechtsstreits
Antrag der Gegenseite: ZV aus Räumungstitel zu untersagen und einstweilen einzustellen
Hierauf haben wir eine Antragserwiderung gefertigt und abgesandt
Hierauf folgt Terminsbestimmung durch das AG
Darauf folgt ein Ergänzungsurteil: VU wird dahingehend ergänzt, dass eine Räumungsfrist nicht bewilligt wird und Kosten des Ergänzungsurteils tragen die Beklagten. SW 1320,00 Euro

Ich würde nun wie folgt KFA stellen:

1,3 VG aus 11.800 €
0,5 TG aus 11.800 €
1,2 TG aus 1.320 €
Fahrtauslagen und Abwesenheitsgelder für beide Termine
Auslagenpauschale 20,00 €
Umsatzsteuer

Sorry, dass ich so umfangreich geschrieben habe, aber ich hoffe nun, dass keine Fragen mehr offen sind und ich evtl. eine Antwort bekomme.
Grüßli Maike
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Anahid
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#2

18.10.2012, 09:07

Meiner Meinung nach ist Deine Abrechnung falsch.

Der Räumungsschutzantrag ist ein Antrag im Rahmen der Zwangsvollstreckung (auch wenn hierüber ggf. das Prozessgericht entscheidet). Darum sind das gesonderte Gebühren, die nix mit den Gebühren des Hauptverfahrens zu tun haben und für die Du die Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO beantragen kannst.
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maike3001
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#3

08.11.2012, 09:28

Mir geht es eher darum, dass ich hier erst ein VU hatte, dann Einspruch der Gegenseite gegen dieses, dann ist Zurückweisung erfolgt und dann gabs noch ein Ergänzungsurteil. Das Ergänzungsurteil hängt doch mit dem VU zusammen, oder?

Muss ich dann die Gebühren für das Ergänzungsurteil extra festsetzen lassen und die für das Versäumnisurteil auch extra?
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Anahid
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#4

09.11.2012, 09:24

maike3001 hat geschrieben:Muss ich dann die Gebühren für das Ergänzungsurteil extra festsetzen lassen und die für das Versäumnisurteil auch extra?
Ja, genau so sehe ich das. Du musst einmal das Verfahren mit dem VU bis zur Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung abrechnen und das Verfahren auf Bewilligung einer Räumungsfrist ist m.E. ein gesondertes Verfahren, und zwar in der Zwangsvollstreckung, auch wenn über den Antrag das Prozessgericht entschieden hat.
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#5

09.05.2018, 11:37

Weil insbesondere die Überschrift perfekt zu meiner Frage passt, mache ich diesen Threat jetzt nochmal auf:

Ich habe ebenfalls ein VU und ein anschließendes Ergänzungsurteil, weil der Richter die unerlaubte Handlung vergessen hat. Für das Ergänzungsurteil weist er einen gesonderten Streitwert von 100,00 € aus und eben das macht mich gerade kirre...! :kopfkratz

Das ist doch kein extra Verfahren? Kann ich hier irgendeine gesonderte Gebühr abrechnen?
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#6

09.05.2018, 13:11

Ich gehe mal davon aus, dass im VU ein Streitwert festgesetzt wurde und für die "Ergänzung" jetzt noch einmal 100,00 € als Streitwert angesetzt wurden. Würde bedeuten, dass Du in diesem Fall (der ja ganz anders gelagert ist, als der hier im Thread) die Gebühren aus dem zusammengerechneten Streitwert erhältst.
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sternchen160983
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#7

09.05.2018, 13:58

sternchen160983 hat geschrieben:Weil insbesondere die Überschrift perfekt zu meiner Frage passt, mache ich diesen Threat jetzt nochmal auf:


Ich hatte nicht nochmal die Gleiche Überschrift neu aufmachen wollen, etwas anderes zum Thema aber auch in der Suchfunktion nicht gefunden :pfeif

Danke dir Anahid, das macht natürlich Sinn -da stand ich wohl heute morgen etwas auf der langen Leitung- :pfeif :patsch
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