Anrechnung Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Tine1978
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 19.09.2007, 10:00
Wohnort: Stendal
Kontaktdaten:

#1

21.11.2007, 09:52

Ich habe heute mal ein kleines Problemchen.

Wir sind Beklagte und haben den Rechtsstreit gewonnen. Im Kostenfestsetzungsantrag haben wir eine Geschäftsgebühr, eine Verfahrensgebühr und die Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht. Dies ist auch antragsgemäß vom Gericht festgesetzt worden. Nun legt die Klägerseite sofortige Beschwerde gegen den KfB ein mit der Begründung gem. Urteil BGH vom 07.03.2007.

Wir hätten also die Geschäftsgebühr im Klageverfahren als Widerklage geltend machen müssen. Dies ist nicht geschehen, da das Urteil noch nicht so bekannt ist.

Wir sind zur Stellungnahme zur sofortigen Beschwerde aufgefordert worden. Wir könnten hier doch jetzt reinschreiben, daß sich der Kläger doch überlegen mag, ob er bzgl. der Geschäftsgebühr ein weiteres Klageverfahren in Kauf nehmen möchte. Da wir diese Gebühr ja gegen hiesigen Kläger in einem neuen Klageverfahren geltend machen könnten oder? Habt Ihr eine Idee? Hoffe es ist einigermaßen verständlich rübergekommen.

Vielen Dank schon einmal.
Gast

#2

21.11.2007, 10:02

Hast Du nun die GG auf die VG angerechnet oder die VG auf die GG angerechnet. Ich denke nicht, dass die Gegenseite sich gegen die GG an sich streubt, sondern gegen die Anrechnungsweise. Sie berufen sich ja auf das Urteil des BGH, wonach die VG auf die GG anzurechnen ist.

Wie hast Du es denn gemacht?
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#3

21.11.2007, 10:09

Eine Geschäftsgebühr hat im Kostenfestsetzungsantrag (zur Geltendmachung) nichts verloren. Die müsst ihr im Rahmen der Widerklage geltend machen, es muss hier aber auch eine Anspruchsgrundlage vorhanden sein. Festgesetzt werden können nur Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil des BGH ist nicht zwingend anzuwenden.

Zwar komisch, dass die Gegenseite nicht bereits vor dem KFB, als diese den KFA zum prüfen bekommen haben, gemeckert hat. M.E. ist auch die ENtscheidung des Rechtspfleger falsch.

Ich hätte hier gesat, dass auf die Geschäftsgebühr + Anrechnung rausgenommen wird und nur die Verfahrensgebühr zum festsetzen verlangt wird, falls die Gegenseite nicht auf den von dir gemachten Vorschlag, dass ein erneutes Verfahren eingeleitet wird, eingeht.
Benutzeravatar
Tine1978
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 19.09.2007, 10:00
Wohnort: Stendal
Kontaktdaten:

#5

21.11.2007, 10:23

Wir haben die GG auf die VG angerechnet. Wir werden es mal versuchen, vielleicht bringt es ja was. Wie wir wissen bzw. wie die von Schlaubi angezeigte Seite zeigt, gehen die Meinungen auseinander.

Vielen Dank Euch allen erst einmal.
Antworten