Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte dringend Hilfe bei einer Abrechnung, leider bin ich etwas überfordert. Folgendes:
Wir haben Strafanzeige gestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt,
wogegen wir Beschwerde mit Beschwerdebegründung eingereicht haben.
Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Dann jedoch wieder eingestellt.
Wir haben nochmal Beschwerde eingelegt.
Zu Guter letzt wurde das Verfahren dann seitens der Staatsanwaltschaft endgültig eingestellt.
Kann mir jemand helfen, wie ich oben genannten Sachverhalt abrechne? Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde
- Frau Cindy
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Strafverfahren werden nach Teil 4 abgerechnet. Wäre schön, wenn du zunächst einen Vorschlag machen könntest.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Ich hätte jetzt eine 4100 Grundgebühr, eine 4104 Verfahrensgebühr fürs vorbereitende Verfahren, Dokumentenpauschale, Auslagenpauschale + Steuer abgerechnet.
Meine Frage war eigentlich ob ich "mehrere" Gebühren bekomme, da wir ja zweimal Beschwerde eingelegt haben
Meine Frage war eigentlich ob ich "mehrere" Gebühren bekomme, da wir ja zweimal Beschwerde eingelegt haben
- Frau Cindy
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Eine Extra-Gebühr für die Beschwerden gibt es nicht. Der erhöhte Aufwand müsste über § 14 RVG berücksichtigt werden.
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Stephen Jay Gould
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- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das kommt darauf an, wie euer Auftrag lautet.
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Hallo,
Also wir haben Strafanzeige gestellt und auch gegenüber haftpflichtversicherung auch Schmerzensgeld geltend gemacht. Leider hat die Versicherung nicht gezahlt. Von einer Klage wurde abgesehen, da es keine Zeugen gab. Was kann ich abrechnen? Danke für Eure Antworten. RVG ab 01.08.2013 DANNNKKKEE
Also wir haben Strafanzeige gestellt und auch gegenüber haftpflichtversicherung auch Schmerzensgeld geltend gemacht. Leider hat die Versicherung nicht gezahlt. Von einer Klage wurde abgesehen, da es keine Zeugen gab. Was kann ich abrechnen? Danke für Eure Antworten. RVG ab 01.08.2013 DANNNKKKEE
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Wofür war die Strafanzeige? Hattet Ihr dafür gesonderten Auftrag? Und lautete der auf Strafanzeige, oder auf Vertretung im gesamten strafrechtlichen Verfahren? Im ersten Fall wäre eine Einzeltätigkeit abzurechnen.
1,3 GG für die zivilrechtliche Vertretung ist ok.
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