Verfahren mit der Familienkasse / Streitwertfrage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Little Wombat
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#1

09.12.2010, 15:30

Hallo, ich bräuchte mal Eure Hilfe in einer Angelegenheit mit der Familienkasse. Hier habe ich schon etwas (http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... ilienkasse" target="blank) gefunden, aber zum Streitwert bin ich leider nicht fündig geworden:

Die Mandantin hat selbständig einen Antrag auf Kindergeldzuschlag bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Die Familienkasse hat den Antrag abgelehnt und wir sind daraufhin tätig geworden und haben Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt.

Nun hat die Familienkasse folgenden Abhilfebescheid erlassen:

Es wird für den Zeitraum Juli 2010 - Januar 2011 ein Kindergeldzuschlag in Höhe von 110,00 €/Monat bewilligt.

Für den Zeitraum Juli 2010 - November 2010 erfolgt eine Nachzahlung in Höhe von 550,00 €.

Zähle ich jetzt diese beiden Beträge (also 7 x 110,00 € + 550,00 €) zusammen? Ich stehe hier gerade etwas auf dem Schlauch.

Ich tendiere dazu, eine 1.3 Gebühr nach dem GW von 1.320,00 € + P&T + MwSt abzurechnen.
Danke für Eure Hilfe.
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Liesel
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#2

09.12.2010, 15:37

Jep, würde auch aus dem GW abrechnen.
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CaroMa
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#3

11.02.2016, 09:28

Ich würde das Problem gern nochmal aufgreifen ...


Familienkasse hat Antrag der Mdt auf Kinderzuschlag abgelehnt, wogegen wir Widerspruch eingelegt haben. Dem Widerspruch wurde abgeholfen.

Wir haben gegenüber der Familienkasse eine 1,3 GSG abgerechnet.

Diese teilt nunmehr mit, dass das Verfahren nicht abhängig vom GW ist und rechnet nach Nr. 2302 ab mit Verweis, dass die Entscheidung auf den Regelungen des BKGG und nicht EStG gilt.

Wie ist denn nun richtig abzurechnen und wo finde ich die rechtliche Grundlage?
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