Terminsgebühr nach Teilerledigung und Klageerhöhung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
DiM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 21.01.2010, 09:21

#1

21.01.2010, 10:21

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich wäre euch dankbar, wenn ihr euch mal die nachstehende Aufgabe ansehen könntet und mir eure Meinung hierzu mitteilen würdet. Unser Azubi befragte mich wegen folgender Aufgabe.

Klage über 5.000,00 EUR, streitige mündliche Verhandlung, Zahlung und Erledigungserklärung von 1.000,00 EUR, streitige mündliche Verhandlung über den Rest, Erhöhung um 2.000,00 EUR, streitige mündliche Verhandlung, Urteil.

Unser Azubi sollte nun den Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr berechnen.

Nach meinem Dafürhalten beträgt der Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr 7.000,00 EUR und für die Terminsgebühr 6.000,00 EUR.

Der Lehrer meinte jedoch, dass auch die Terminsgebühr nach 7.000,00 EUR entstanden sei. Begründen konnte er diese Ansicht jedoch nicht.

Ich sehe das jedoch anders, da zu keinem Zeitpunkt eine Verhandlung stattgefunden hat, bei der 7.000,00 EUR im Streit waren.

Auch ein Gespräch mit einer Kollegin bestätigte meine Ansicht nicht.

Bin ich hier auf dem Holzweg und übersehe einfach was?

Vielleicht könntet ihr mal eure Ansicht hierzu mitteilen.

Besten Dank im Voraus.
gkutes

#2

21.01.2010, 11:49

TG gibbet immer aus dem Wert, der zum Zeitpunkt des Termines streitig ist.
Begründen konnte er diese Ansicht jedoch nicht.
was soll man dazu sagen? :roll:
Zuletzt geändert von gkutes am 21.01.2010, 12:06, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
rit-sch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 12.10.2009, 13:49
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Iserlohn

#3

21.01.2010, 12:02

So wie ich das sehe, wurde vor der Erledigungserklärung bereits streitig verhandelt, also TG nach 5.000,00 €, nach der Erhöhung um 2.000,00 € wurde über diese nunmehr auch streitigen 2.000,00 € ebenfalls streitig verhandelt. Ergibt eine TG nach insgesamt 7.000,00 €.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
DiM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 21.01.2010, 09:21

#4

21.01.2010, 12:34

So wie ich das sehe, wurde vor der Erledigungserklärung bereits streitig verhandelt, also TG nach 5.000,00 €, nach der Erhöhung um 2.000,00 € wurde über diese nunmehr auch streitigen 2.000,00 € ebenfalls streitig verhandelt. Ergibt eine TG nach insgesamt 7.000,00 €.
Aber was ist mit der Erledigungserklärung über 1.000,00 €? Bevor die Klage um 2.000,00 € erhöht wurde, wurde ein Betrag von 1.000,00 € gezahlt und für erledigt erklärt und über den Rest streitig verhandelt. Zu diesem Zeitpunkt waren doch dann nur noch 4.000,00 € im Streit. Danach wurde die Klage um 2.000,00 € erhöht und es wurde erneut streitig verhandelt. Demnach müsste doch dann der Gegenstandswert für die TG 6.000,00 € betragen. Es hat doch zu keinem Zeitpunkt eine Verhandlung stattgefunden, bei der 7.000,00 € im Streit waren.

Wie gkutes schon sagte, entsteht die TG doch immer nur aus dem Wert, der zum Zeitpunkt des Termins streitig ist. Genau so habe ich das auch argumentiert. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, wieso die TG nach 7.000,00 € entstanden sein soll, oder habe ich hier einen Denkfehler.
gkutes

#5

21.01.2010, 12:37

aus deinem Sachverhalt liest es sich aber so:

1. Klage
2. Verhandlung
3. Erledigung

Also Verhandlung vor Erledigung. Also ist die TG in der ersten Verhandlung aus 5000 entstanden
Lupi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 20.01.2010, 15:49
Wohnort: Lünen

#6

21.01.2010, 20:16

Abzüge finden beim Streitwert niemals statt!

5000 und weitere 2000 wurden eingeklagt.
Wann wieviel erledigt ist, ist uninteressant.

Montag liefer ich dazu Quelle... liegt im Büro. :wink:
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#7

21.01.2010, 20:35

5000 und weitere 2000 wurden eingeklagt.
Wann wieviel erledigt ist, ist uninteressant.
Stimme ich nicht zu ... siehe gkutes ... uninteressant ist das nur bei der Verfahrensgebühr ... wurde nämlich in diesem Fall nicht mehr über die 2000 € streitig verhandelt, fällt für diesen Wert m. E. auch keine TG an ...

Aber vom Ausgangsfall ausgehend, ist auf jeden Fall eine TG aus 7.000 € entstanden!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
DiM
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 21.01.2010, 09:21

#8

22.01.2010, 08:45

Ich danke euch allen. Manchmal hat man richtig ein Brett vor dem Kopf. Wenn man sich erst einmal auf was festgelegt hat, will man irgendwie die Aufgabe nicht mehr richtig lesen.

Wenn man es richtig liest, ist es klar, dass auch die TG aus 7.000,00 € entstanden ist.
Lupi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 20.01.2010, 15:49
Wohnort: Lünen

#9

22.01.2010, 23:24

Sorry... war blöde von mir formuliert. :oops:

Meinte die Streitwerte (nicht "Klagewerte"=VG) die in den VT bestanden:

"... 5.000,00 EUR, streitige mündliche Verhandlung... Erhöhung um 2.000,00 EUR, streitige mündliche Verhandlung..."
Zweite Chefin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 461
Registriert: 11.11.2009, 18:03
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Düsseldorf

#10

07.02.2016, 01:17

Alles logisch und verständlich, aber setzt die Gebühren mal durch !
Die Streitwertentscheidung lautet nämlich
- bis zum 10.11.2015 5.000 €
- bis zum 20.11.2015 4.000 €
- ab dem 03.12.2015 6.000 €
Und dann kommt Ihr und meldet Gebühren nach dem Wert 7.000 € an !
Viel Spass mit den Rechtspflegern, die machen da nämlich zu und sind keiner Begründung zugänglich; der Erinnerung wird nie abgeholfen, weil die Zahl 7.000 € im Urteil nicht vorkommt. Auch die danach entscheidenden Richter blicken erst mit Verspätung durch, am liebsten würde ich wie einem Kind Addieren und Subtrahieren mit Bonbons erklären ...
Antworten