Anrechnung GG ja oder nein? Vaterschaftsanfechtung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LuzZi
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#1

20.05.2009, 16:44

Hallo,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Unser Mandant hat heimlich einen Vaterschaftstest gemacht im letzten Jahr und dieser ergab, dass er nicht der Vater eines 2004 geborenen Kindes ist. Er kam zu uns und wir haben daraufhin die Kindesmutter und die Stadt - bzgl. Unterhaltsvorschuss - angeschrieben, da die bereits gemahnt hatte. Die Mutter sollte ihre Bereitschaft zur Abgabe einer DNA-Probe von sich und dem Kind geben, was dann auch über eine Kollegin passiert ist.

Sodann kam der Termin, unser Mandant war natürlich da, die Mutter und ihr Kind allerdings nicht, die hält sich im Ausland auf lt. Mitteilung ihrer Anwältin.

Soweit - sogut. Nun sollen wir Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen. Muss ich hier jetzt die GG für die außergerichtliche Tätigkeit anrechnen oder nicht? Ich rechne so selten Familiensachen ab, deswegen hab ich da keinen Plan von. :oops:

Und wie ist das eigentlich mit den Gerichtskosten? Hier hab ich gelesen, dass üblicherweise 2 volle Gebühren anfallen bei einfachen Verfahren. Stimmt das?

Letzte doofe Frage (ist mir schon regelrecht peinlich): Sind Termine in Vaterschaftsanfechtungsklamotten üblich? Der Mandant will von uns eine zu erwartende Gesamtschau der Kosten des Verfahrens, die möchte ich natürlich so genau wie möglich halten.

Danke euch schonmal!
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Micsi11
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#2

20.05.2009, 18:29

Hallo,

also ich würde schon sagen, dass du GG anrechnen musst, da ihr ja außergerichtlich tätig wart.

Meine Kolleginnen im FamR zahlen immer drei Gerichtsgebühren, keine zwei. Aber ist leider gerade keine mehr da, die ich fragen kann.

Aber ich weiß, dass da sehr oft Termine stattfinden. Also würde ich Terminsgebühr auf jeden Fall in deine Abrechnung mitaufnehmen.

Hoffe, bissle geholfen zu haben und wünsche jetzt mal schönen Feiertag.
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sunshine24
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#3

20.05.2009, 23:20

Also, bezüglich der GG würde ich auch sagen - wie Micsi - das diese anzurechnen ist, eben wegen der vorherigen außergerichtlichen Tätigkeit.

Zu den anderen Fragen kann ich dir leider nichts sagen, da ich selbst keine Familiensachen mache und deshalb auch keine Ahnung habe ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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LuzZi
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#4

21.05.2009, 09:20

Danke euch schonmal. Hatte auch gedacht, dass ich hier anrechnen muss.

Vllt. hat noch jemand anders hier eine Ahnung?
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#5

25.05.2009, 08:59

:schieb
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#6

23.06.2015, 14:08

Hallo ihr Lieben,

habe mal wieder eine Frage....
Bei uns wird es jetzt "Mode", dass die außergerichtlichen Vaterschaftsteste nicht mehr durchs Jugendamt durchgeführt werden, sondern dass die Väter sich die Teste außergerichtlich selbst bestellen sollen und dann diesen Test bei einem Anwalt durchführen soll zusammen mit dem Kind via Speichelproben.
Hat einer von euch damit schon Erfahrung welche Gebühren man da außergerichtlich abrechnen kann?
Die Jugendämter fordern die eventuellen Väter auf, solch ein Test zu machen, obwohl viele auch mittellos sind und sich diesen Test gar nicht leisten können. Aber die Durchführung eines solchen Testes macht das liebe Jugendamt auch nicht mehr.... Ärzte oder ähliche machen diese Teste aber auch nicht außergerichtlich, obwohl diese ja nur als Zeugen aufgeführt werden :motz also wohin soll denn dann der liebe Mandant? (Gesundheitsamt oder der gleichen machen die Tests außergerichtlich auch nicht)
Meiner Meinung nach bleibt doch dann eigentlich nur, dass man dem Mandanten rät, gleich einen Antrag bei Gericht zu stellen oder was sagt ihr?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

LG Sandra
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