Hallo Ihr Lieben,
die RSV eines Mandaten hat "nur" 50% Deckungszuage für aussergerichtliche Vertretung (Verkehrsunfall) erteilt.
Nehme ich als Gegenstandswert jetzt die Hälfte des Schadens oder halbiere ich den kompletten Gebührenvorschuss. Das macht nämlich einen nicht unerheblichen Unterschied aus. Der Enders hilft mir hierzu leider auch nicht.
LG Sabine
Wie rechne ich RSV ab bei 50% Deckungszusage?
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Wie lautet denn die Formulierung der RSV genau?
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"... Die Kostendeckung bezieht sich auf die Geltendmachung von 50% des entstandenen Schadens..."
Meinst Du das hier?
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Ja, dann ist der GW der hälftige Schaden.
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Ok, danke Dir. Ich werde es dann so machen.
LG S.
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