Wie rechne ich RSV ab bei 50% Deckungszusage?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sabinchen0900
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#1

05.05.2015, 17:26

Hallo Ihr Lieben,

die RSV eines Mandaten hat "nur" 50% Deckungszuage für aussergerichtliche Vertretung (Verkehrsunfall) erteilt.
Nehme ich als Gegenstandswert jetzt die Hälfte des Schadens oder halbiere ich den kompletten Gebührenvorschuss. Das macht nämlich einen nicht unerheblichen Unterschied aus. Der Enders hilft mir hierzu leider auch nicht.

LG Sabine
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Liesel
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#2

05.05.2015, 17:29

Wie lautet denn die Formulierung der RSV genau?
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#3

05.05.2015, 17:58

"... Die Kostendeckung bezieht sich auf die Geltendmachung von 50% des entstandenen Schadens..."
Meinst Du das hier?
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Liesel
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#4

05.05.2015, 18:04

Ja, dann ist der GW der hälftige Schaden.
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#5

05.05.2015, 19:05

Ok, danke Dir. Ich werde es dann so machen.
LG S.
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