Monierung der Nr. 2503 VV RVG - ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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repfiffi
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#1

23.07.2008, 13:26

Hallo Ihr Lieben,

habe vom Gericht 'ne Monierung vor zu liegen. Wir sollen das Enstehen de Gebühr Nr. 2503 mit entsprechenden Belegen nachweisen. Nichts neues eigentlich - klaro - ich hatte auch schon ein Schreiben dazu gelegt, doch dieses wollen sie nicht akzeptieren.

Das Schreiben war eine Vertretungsanzeige ggü. dem JobCenter mit Bitte um Akteneinsicht. (Widerspruch hatte der Mdt. schon zuvor selbst eingelegt, leider.) Dieses Schreiben reicht dem Gericht nun wohl nicht aus, Zitat: "Lediglich die Vornahme einer Akteneinsicht weist nicht das Entstehen der GG nach."

^^Grundsätzlich schon nachvollziehbar, aber es handelt sich doch dennoch um ein Schreiben an die Gegenseite mit Vertretungsanzeige & die Bitte um Akteneinsicht - nicht die Vornahme -^^

Ansonsten reicht dieses Schreiben anderen Gerichten aus, um uns die GG zu erstatten - wie kennt Ihr das aus eurer Praxis?

Greetz
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#2

23.07.2008, 13:51

Wenn das Gericht schon BerH für ARGE Angelegenheiten bewilligt, dann reicht das auch.

Lt. RVG Komm. reicht : ..z.B. Aufnahme schriftlicher, telefonischer oder mündlicher Kontakte..

Unser AG ist nur der Meinung, BerH gibt es nur, wenn keine andere Möglichkeit besteht und Mdt. sollten sich doch von ARGE beraten lassen. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
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skugga
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#3

23.07.2008, 14:19

Da schüttel ich auch jedes Mal den Kopf, Mops, das macht leider nicht nur Euer AG so. Die haben echt ein sonniges Gemüt - irgendwie ist das ja schon den Bock zum Gärtner gemacht, wenn man sich in einer ARGE-Angelegenheit von der ARGE beraten lassen soll...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#4

23.07.2008, 14:21

:zustimm

Was mich aber pers. am meißten ärgert, dass die Verfahren fast alle gleich nach Klageeinreichung durch AE erledigt werden.
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#5

23.07.2008, 14:25

^^ :zustimm^^ oh ja, wie recht ihr doch habt!

Andere Sache: habt ihr zufällig "die genaue Stelle parat" auf die ich mich aus dem RVG Kommentar in meinem Schreiben beziehen kann o. andere Dinge? Wär echt klasse.
Wir ziehen momentan um & genialerweise sind die Kisten mit den Gesetzestexten und Kommentaren schon im neuen Büro, während ich hier noch im alten Büro arbeite.

Danke Euch!
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#6

23.07.2008, 14:30

Lt. RVG Komm. reicht : ..z.B. Aufnahme schriftlicher, telefonischer oder mündlicher Kontakte..
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 18.Auflage, RN 33 zu 2500 ff.
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#7

23.07.2008, 14:31

:thx
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#8

14.11.2014, 10:29

steht sowas noch woanders? ohne das ich mir das Buch kaufen muss? Bei mir sind gerade 2 Ablehnungen gekommen.
LG RiA :oops:
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#9

14.11.2014, 10:37

Mit welcher Begründung denn?

Nen Gerold haben hier viele. :wink:
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