Abrechnung Strafsache bzgl. Terminswahrnehmung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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RENO-IM
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#1

24.10.2007, 16:08

Hallihallo zusammen!

Hätte da mal wieder etwas...

Wir haben für unseren Mandanten Strafanzeige bei Sta gestellt. Gegenseite hat hierzu Stellung genommen, wir haben diverse Stellungnahmen abgegeben.

Hierfür bekomme ich doch nur die Gebühr im Rahmen von 20,00 € bis 250,00 € oder?

Die Sache ist dann an das Amtsgericht abgeben worden. Von dort haben wir lediglich eine Mitteilung bekommen, dass Termin anberaumt worden ist (wir mussten nicht am Termin teilnehmen). Der Mandant ist zum Termin als Zeuge geladen worden. Er wollte aber unbedingt, dass wir auch an dem Termin teilnehmen. Dies haben wir dann auch getan.

Was kann ich denn hier abrechnen? Fällt das unter 4106 und 4108 oder gilt hier was anderes?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Master24
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#2

24.10.2007, 16:10

Die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren, die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren vor dem AG und die entsprechende Terminsgebühr, Auslagen und USt. :)
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#3

24.10.2007, 16:12

Zusätzlich dann noch die Terminsgebühr.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Christina83
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#4

24.10.2007, 16:13

Genau, das volle strafrechtliche Programm, quasi...
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Tine1978
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#5

24.10.2007, 16:13

Grundgebühr
Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren
Verfahrensgebühr für das Verfahren vor dem Amtsgericht
Terminsgebühr
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