KfA bei Aktenschließung wg. Untätigkeit der Parteien?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Annelise
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#1

03.03.2014, 15:01

Hallo,
ich habe eine Akte auf den Tisch bekommen, in der letztens Jahr im Mai ein Beschluss ergangen ist, wonach der Rechtsstreit vom Amtsgericht an das Landgericht verwiesen wurde. Jetzt habe ich vor kurzem beim Landgericht angerufen und mich erkundigt warum wir schon so lange nichts mehr gehört haben. Daraufhin sagte mir die gute Dame, dass die Akte dort schon längst abgelegt sei, wegen Untätigkeit der Parteien.
Mein Chef fragt sich nun, ob wir Kostenfestsetzung beantragen können bzw. wie das mit den hier entstandenen Kosten nun geregelt wird. Wir sind die Beklagten. Ich kann meinem Chef dies leider auch nicht beantworten und das gute Internet hilft mir auch nicht wirklich weiter. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Danke!
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Liesel
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#2

03.03.2014, 15:04

Für einen KfA dürfte eine KGE fehlen.
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Frau Cindy
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#3

03.03.2014, 15:05

Gegenüber eurem Mandanten könnt ihr abrechnen. Kostenfestsetzung kann nur aufgrund einer entsprechenden Entscheidung erfolgen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Anahid
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#4

03.03.2014, 15:07

Was für eine Art Verfahren liegt denn vor? Einfach Kostenfestsetzung beantragen wird nicht gehen ohne KGE.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Annelise
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#5

03.03.2014, 15:36

hmm..Das ist ein ziemlich dicker Ordner den ich von meiner Kollegin geerbt habe -.-
..aber wenn unser Mandant zu Unrecht verklagt worden ist, ist das ja ziemlich ärgerlich für diesen, dass er dann unsere Kosten tragen muss. Gibt es da keinen Antrag den man stellen kann?
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Anahid
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#6

03.03.2014, 17:30

Kommt auf die Sache an. Normale Klage?`
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Adora Belle
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#7

03.03.2014, 17:30

Erstmal müsste ja das Verfahren irgendwie zu Ende gebracht werden. Und dann eine KGE ergehen.
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