Anrechnung Geschäftsgeb. bei unterschiedlichen GW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Mileena
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 13.08.2013, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

13.08.2013, 13:09

Guten Tag liebe ReNos :wink2 ,

ich bin neu hier und habe direkt eine Frage bezüglich einer Kostenrechnung.

Und zwar geht es um folgendes:

Wir vertreten unseren Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren. Urteil gibt’s im September. Mein Chef stellt unserem Mandanten die bisherigen angefallen Kosten in Rechnung.

Die Kosten im außergerichtlichen Verfahren haben wir unserem Mdt. schon vor einem Jahr in Rechnung gestellt. Die Rechnung sieht wie folgt aus:

Gegenstandswert: 1. 635,00 €

1,3 Geschäftsgebühr 172,90 €
PTE 20,00 €
19 % UST 36,65 €
Summe 229, 55 €


Im gerichtlichen Verfahren hat sich der Streitwert auf 1.260,84 € festgesetzt.
Auf die Verf.-Geb. wird ja die Geschäftsgebühr angerechnet. Ich meine, dass man dann aber den Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr aus dem außergerichtlichen Verfahren nimmt, also richtet sich die Anrechnung danach. Ich schreibe jetzt die komplette Rechnung des Programms:

Gegenstandswert: 1.260,84 €
1,3 Geschäftsgebühr (Wert: 1.635,00 €) 172,90 €
Auslagenpauschale 20,00 €
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) 136,50 €
abzgl. Anrechnung der Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG i. H. v. 0,65 -68,25 €
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) 126,00 €
Auslagenpauschale (gerichtlich) 20,00 €
Nettobetrag 407,15 €
19 % Umsatzsteuer 77,36 €
Summe 484,51 €


Da der Mdt. die außergerichtliche Rechnung schon gezahlt hat, wird diese vom Gesamtbetrag noch abgezogen:

anzurechnende Rechnung vom 24.07.2012
Nettobetrag -192,90 €
19 % Umsatzsteuer -36,65 €
Summe -229,55 €
Gesamtbetrag aus dieser Rechnung 254,96 €



Ich hoffe, es ist alles verständlich dargelegt und mir kann jemand helfen. Meine Arbeitskollegin ist zurzeit im Urlaub, deswegen muss ich mich leider alleine damit rumschlagen 

Für mich sieht es jetzt so aus, dass das Programm auf die Verf.-Geb. einfach die Hälfte dieser angerechnet hat (136,50 / 2 = 68,25)


Ich bin echt verwirrt, da wir in der Schule vor kurzem dieses Thema hatten und ich in Erinnerung hatte, dass man die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnet :( (steht ja auch im Gesetz).

So, ich hoffe, ich habe jetzt nicht zu viel verwirrt...

Danke im Voraus!
:katze2
gkutes

#2

13.08.2013, 13:18

ja, ist alles richtig. Die GG wird aus dem Wert 1.260,84 angerechnet, weil nur der Gegenstand angerechnet werden muss, der auch ins gerichtliche Verfahren übergeht. Man kann also nicht immer pauschal die Hälfte der GG anrechnen, die man vorgerichtlich abgerechnet hat.

Vorbemerkungen 3
(4) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend. Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstands, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist.
Benutzeravatar
Mileena
Forenfachkraft
Beiträge: 201
Registriert: 13.08.2013, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#3

14.08.2013, 12:15

Also hat das Programm quasi die GG nach dem Wert von 1.260,84 € abgerechnet, obwohl ich den Wert von 1.635,00 € extra angegeben habe?

Jetzt macht es Sinn. Hier zeigt sich mal wieder: wer lesen kann, ist klar im Vorteil :D

Danke Dir :smile:
:katze2
gkutes

#4

14.08.2013, 13:51

na du musst ja beide Werte angeben, weil die GG sich ja aus 1600 berechnet. Streitverfahren dann nach 1200, also passt.
so ein cleveres Programm ist sein Geld wert :D
Antworten