Abrechnung nach FamFG oder VBVG?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kalinka9
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#1

13.08.2013, 16:37

Moin ihr Lieben.

Mag es jetzt an der Vorfreude auf den Urlaub liegen oder nicht, aber ich habe ein Brett vor dem Kopf und bräuchte einen Rat bzw. eure Hilfe. :oops:

Folgender Sachverhalt:

Meine eine Anwältin hier ist in einer Unterbringungssache eines Minderjährigen zum Verfahrensbeistand bestellt worden. Im Beschluss steht: "Die Bestellung beruht auf §§ 158, 167 Abs. 1, 317 FamFG."

Wahrscheinlich mache ich es mir auch viel komplizierter als es ist, aber ich weiß jetzt echt nicht, ob ich die 350,00 € bzw. 550,00 € abrechnen soll oder für den Verfahrenspfleger den Zeitaufwand? Normalerweise macht es mir auch keine Probleme eine Verfahrensbeistandschaft abzurechnen, aber mich irritiert in diesem Fall der § 317 FamFG ein bisschen.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen und mir sagen, was ich abrechnen kann. Rein gefühlsmäßig hätte ich ja die 350,00 € abgerechnet, aber auch das kann ja mal täuschen. Wahrscheinlich bin ich auch einfach nur mal wieder zu doof.

:thx schon mal für eure Hilfe.

Liebe Grüße

kalinka9
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Adora Belle
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#2

13.08.2013, 17:54

Nach meinem Verständnis müsste das wie eine Beistandschaft sonst auch bezahlt werden.
kalinka9
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#3

14.08.2013, 18:08

Alles klar danke. :)
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