Zwei Terminsgebühren in voller Höhe?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Trinity70
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#1

04.07.2013, 11:56

Hallo liebe Leute,

mir schwirrt der Kopf und irgendwie will da gar nichts so rein, wie es soll. Brauche daher Eure Hilfe.

Vorgerichtlich. Wir reichen Klage über 752,35 € ein, Termin in dem Vergleich geschlossen wurde, Widerruf, Klagrücknahme gegen Beklagten zu 2. gleichzeitig Klage gegen 1. in Höhe von 278,32 €, neuer Termin in dem wir keinen Antrag stellen und GegenRA beantragt die Klage durch VU abzuweisen. Dieses ergeht auch. Wir legen Einspruch ein. Endurteil: VU wird aufrecht erhalten.

Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:

GSW: 752,35 €
1,3 GG Nr. 2300
Pauschale bleibt bestehen
1,3 VG Nr. 3100
0,65 Anrechnung
1,2 TG Nr. 3104
1,2 TG Nr. 3105 nach 278,32 €
Auslagen etc.


Bei der 2. TG bin ich der Meinung, dass hier eine 1,2 entsteht, da ich in einem Seminar erfahren habe, dass bei Beantragung des VU´s, wenn die Partei nicht verhandelt, also bei Flucht in die Versäumnis diese für den Anwalt, der das VU gegen sich ergehen lässt, entsteht.

So jetzt dürfen Eure Köpfe rauchen. Aber wie ich Euch kenne, hagelt das hier gleich Antworten in Kürze.

Viele lieben Dank
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Anahid
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#2

04.07.2013, 12:28

Der Ansatz einer 1,2 TG für das VU ist richtig. Allerdings bin ich der Meinung, dass Deine Streitwerte falsch sind.

Soweit ich das sehe, gab es eine Klage gegen zwei Beklagte über 752,35 €. Die Klage gegen den Beklagten zu 2. wurde zurückgenommen. Was ist jetzt unter "gleichzeitig Klage gegen 1. in Höhe von 278,32 €" zu verstehen? Wurde die Klage gegen den Beklagten zu 1. um diesen Betrag erhöht oder nur wegen dieses Betrages aufrecht erhalten und im Übrigen zurückgenommen oder in Höhe dieses Betrages zurückgenommen?
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Trinity70
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#3

05.07.2013, 09:17

So, da bin ich wieder, mußte gestern noch eine dringende Frist vorziehen und dann war Feierabend.

Klage gegen zwei Bek. über 752,35 € ist richtig; auch das die Klage gegen 2. zurückgenommen worden ist.
Chef hat wortwörtlich geschrieben "...die Klage gegen die Beklagte zu 2 zurück.
Da die Beklagte zu 1 den Verkehrsunfall mit einem Fahrrad verursacht hat, besteht kein direkter Anspruch gegen die Beklagte zu 2 aufgrund der einschlägigen Vorschriften. Daher nehme ich hiermit insoweit die Klage gegen die Beklagte zu 2 zurück.

Im Übrigen wird hiermit beantragt, die Beklagte zu verurteilen 278,32 € nebst..."

Von Zurücknahme hat er im weiteren Verlauf nichts geschrieben. Ich kann ihn leider auch nicht nach weiteren Details fragen, da er im Moment in Urlaub ist.

Hilft dir das vielleicht weiter?
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Anahid
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#4

05.07.2013, 10:39

So würde ich das als Teilklagerücknahme gegen die Beklagte zu 1) ansehen. Erst sollte die zusammen mit dem Beklagten zu 2) 752,35 € bezahlen und dann soll sie nur noch 278,32 € zahlen. Von "die Beklagte zu verurteilen über den bereits mit der Klage geltend gemachten Betrag weitere 278,32 € zu zahlen" steht da nix. Entsprechend sehe ich hier eine indirekte Klagerücknahme über 474,03 €.

Also ist m.E. die Berechnung wie folgt:

GSW: 752,35 €
1,3 GG Nr. 2300
Pauschale bleibt bestehen
1,3 VG Nr. 3100
0,65 Anrechnung
1,2 TG Nr. 3104
Auslagen etc.

In einem Verfahren kann nur einmal eine 1,2 TG entstehen. Da ändert auch nix dran, dass hier Einspruch eingelegt wurde und dann nochmals verhandelt wurde bzw. VU ergangen ist. Das wäre nur dann von Interesse gewesen, wenn der 2. Termin über einen höheren Wert stattgefunden hat als der erste.
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#5

05.07.2013, 10:43

Ich tendiere auch zu Anahids Ansicht mit der Klagerücknahme, aber da die ja nicht explizit erklärt wurde, könnte der Antrag über 278,32 € auch eine Erweiterung sein ("im übrigen wird beantragt...."). Das würde ich an Deiner Stelle nochmal anhand der Entscheidungsgründe/Urteilsbegründung nachlesen, falls es sich so nicht aus dem Sachverhalt ergibt.
Grüße - sansibar
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#6

05.07.2013, 11:15

Würde Anahid hier auch vollkommen zustimmen. Sollte das Gericht an den Streitwerten was zu meckern haben, dann melden die sich schon. Bei Ungewissheit einmal dort anrufen und fragen, wie denn dort der Streitwert notiert wurde ;)
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


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#7

05.07.2013, 14:44

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. :thx

In den Entscheidungsgründen steht nichts weiter drin, außer dass das VU aufrecht erhalten bleibt.
Habe eben mit der Gerichtspost die Abrechnung der Gegenseite bekommen.

Die rechnen nach 752,35 € wie folgt ab:
1,2 VG Nr. 3100
1,2 TG Nr. 3104
0,5 TG Nr. 3105 :roll:

vorgerichtlich waren die nicht tätig.

Aber wenn ihr sagt, es kann nur eine TG entstehen, dann mecker ich mal an den KfA rum was? Das Gericht hat nix zu der Abrechnung gesagt.
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Anahid
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#8

05.07.2013, 14:49

Ja....0,5 TG kriegen die nicht zusätzlich.
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